Übereignung eines Grundstücks (§§ 873 I, 925 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Übereignung eines Grundstücks (§§ 873 I, 925 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht im BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Eigentumsübertragung an Grundstücken
  • Die Einigung
  • Veräußerung des Zubehörs
  • Eintragung ins Grundbuch
  • Berechtigung des Verfügenden
  • Fallbeispiel: Hin und Her
  • Falllösung: Hin und Her

Quiz zum Vortrag

  1. Die Auflassung ist die Einigung über die Grundstücksübertragung.
  2. Als Auflassung wird die Übertragung an beweglichen Sachen bezeichnet.
  3. Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Strafprozessrecht.
  4. Als Auflassung wird die Unterschrift auf einem notariellen Vertrag über eine Grundstücksübertragung bezeichnet.
  1. § 925 I BGB
  2. § 929 BGB
  3. § 873 BGB
  4. § 765 ff. BGB
  1. Durch Auflassung und Eintragung nach § 311 b I BGB
  2. Durch Eintragung
  3. Durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien
  4. Durch Eintragung der Einwilligung des Veräußerers.
  1. Antrag, Einwilligung des Berechtigten, Form und Voreintragung
  2. Antrag, Einwilligung des Erwerbers und Form
  3. Antrag, Übereignung, Gleichzeitige Anwesenheit der Parteien bei Eintragung und Form
  4. Übergabe, Einwilligung des Berechtigten und Voreintragung
  1. § 878 BGB
  2. § 828 BGB
  3. § 1000 BGB
  4. § 873 BGB

Dozent des Vortrages Übereignung eines Grundstücks (§§ 873 I, 925 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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