Rechtswidrigkeit und Verschulden (§§ 827, 828 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtswidrigkeit und Verschulden (§§ 827, 828 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Widerrechtliches Handeln
  • Rechtfertigungsgründe – Notwehr
  • Rechtfertigungsgründe – Defensiver Notstand
  • Rechtfertigungsgründe – Aggressiver Notstand
  • Rechtfertigungsgründe – Selbsthilferecht
  • Weitere Rechtfertigungsgründe
  • Einwilligungsfähigkeit
  • Elterliches Züchtigungsrecht
  • Deliktsfähigkeit
  • Billigkeitshaftung
  • Verschuldensmaßstab
  • Haftungsprivilegierung
  • Fallbeispiel: Steinwurf

Quiz zum Vortrag

  1. Nach dem haftungsbegründenden Tatbestand kommt die Rechtswidrigkeit.
  2. Dem haftungsausfüllenden Tatbestand folgt die Rechtswidrigkeit.
  3. Die Rechtswidrigkeit ist direkt nach der Rechtsgutverletzung anzusprechen.
  4. Die Rechtswidrigkeit ist nach dem Schadenseintritt zu prüfen.
  1. § 227 BGB
  2. § 229 BGB
  3. § 903 BGB
  4. § 861 BGB
  1. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um mit ihr eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.
  2. Wer eine fremde Sache bei Abwendung einer Gefahr zerstört, auch wenn die Gefahr schon vorüber ist, handelt nicht rechtswidrig.
  3. Wer eine fremde Sache ohne die Einwilligung des Eigentümers bei Abwendung einer Gefahr zerstört , handelt nicht gerechtfertigt.
  4. Wer eine Gefahr durch Zerstörung einer fremdem Sache hervorruft, handelt nicht rechtswidrig.
  1. Wer sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet.
  2. Wer die unerlaubte Handlung eigentlich gar nicht begehen wollte.
  3. Wer auf Hinweis Dritter die unerlaubte Handlung vorgenommen hat.
  4. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Dozent des Vortrages Rechtswidrigkeit und Verschulden (§§ 827, 828 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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