Das Plädoyer von LL.M. Gerd Ley

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Plädoyer“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Rhetorik für Jurist*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Funktionen des Plädoyer
  • Quantität der Aussagen
  • Trikolon
  • Stilmittel im Plädoyer
  • Anaphora und Metapher
  • Takten

Quiz zum Vortrag

  1. Vor den Strafgerichten.
  2. Vor den Zivilgerichten.
  3. Vor den Verwaltungsgerichten.
  4. Vor den Arbeitsgerichten.
  1. Es sollte möglichst kurz gefasst sein.
  2. Es sollte beim Zuhörer Bilder und Emotionen schaffen.
  3. Es sollte wenige aber dafür starke Argumente enthalten.
  4. Es sollte die Rechtslage im Detail erläutern.
  5. Es sollte alle zur Verfügung stehenden Argumente aufgreifen.
  1. Sie beginnen mit dem stärksten Argument. Dann schließt sich das Schwächste an. Am Ende tragen Sie das zweitstärkste Argument vor.
  2. Sie beginnen mit dem schwächsten Argument und schließen ihr Plädoyer mit dem stärksten ab.
  3. Sie beginnen mit dem stärksten Argument. Daran schließt sich das Zweitstärkst an. Am Ende tragen Sie das schwächste Argument vor.
  4. Sie variieren die Reihenfolge beliebig, denn darauf kommt es nicht an.
  1. Das tun Sie, indem Sie wichtige Dinge wiederholen.
  2. Das tun Sie, indem Sie bildhaft sprechen.
  3. Das tun Sie, indem Sie "takten".
  4. Das tun Sie, indem Sie vom Blatt ablesen.
  5. Das tun Sie, indem Sie möglichst viele Stilmittel verwenden.

Dozent des Vortrages Das Plädoyer

LL.M. Gerd  Ley

LL.M. Gerd Ley

Gerd Ley, LL M. (Oec.), Dipl.-Verwaltungswirt, studierte Verwaltungswissenschaften an der FHSöV NW und Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Saarbrücken (Schwerpunkte Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht). Er war 10 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig und verfügt über mehrjährige forensische Erfahrung in der Vertretung vor dem Arbeitsgericht als Arbeitgeber und Vertreter von Arbeitnehmern (für eine Gewerkschaft). Gerd Ley war 6 Jahre als Dozent an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Köln und 12 Jahre als Dozent an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie tätig.

Er ist als freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei tätig, Referent und Berater für arbeitsrechtliche Fragen für KMU und IHK, sowie Personal- und Compliance-Berater für KMU (Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht).

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Der Vorsitzende verhandelt im Stundentakt. Zehn Minuten gehen dafür drauf, die Anwesenheit der Prozessbeteiligten festzustellen und die Zeugen zu belehren. Dann kommt die Vernehmung zur Person des Angeklagten, sodann verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift. Wenn alles gut geht, dann schafft das Gericht dies in 15 Minuten. Danach werden der Angeklagte und die Zeugen vernommen. Dafür gehen ebenfalls noch einmal etwa 30 Minuten ins Land. Nach der Beweisaufnahme plädiert der Staatsanwalt wieder ca. 5 bis 10 Minuten. Jetzt können Sie sich ausrechnen, wie lange Sie noch Zeit haben, um Ihr Plädoyer zu halten. Ich will der Gerichtsbarkeit nicht zu nahe treten. Ich habe es aber oft genug erlebt, dass das Gericht spätestens 15 ...