Partnerschaftsgesellschaft (§ 1 ff. PartG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Partnerschaftsgesellschaft (§ 1 ff. PartG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft ggü. Kapitalgesellschaften
  • Die Haftung der Partnerschaftsgesellschaft
  • Fallbeispiel: Die schusselige Rechtsanwältin

Quiz zum Vortrag

  1. Gesellschafter einer Partnergesellschaft sind Angehörige freier Berufe.
  2. Die Gesellschafter schließen sich zur Ausübung eines freien Berufs zusammen.
  3. Die Gesellschafter sind Gewerbetreibende.
  4. Zumeist handelt es sich um stille Beteiligungen oder Anlagen.
  1. Besseres Image durch "richtige" Rechtsform
  2. Passendes Gesellschaftsrecht
  3. Flexibleres Gesellschaftsrecht
  4. Steuerliche Vorteile
  5. Flexiblere Arbeitszeiten
  1. Kein Mindestkapital nötig
  2. Einfachere Änderung des Gesellschaftsvertrags
  3. GmbH ist nur für bestimmte Freiberufler zugelassen
  4. Steuerliche Vorteile
  5. Es gibt keine Vorteile ggü. der GmbH
  1. Grundsatz: Gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 8 I PartGG
  2. Ausnahme: Sog. Haftungskonzentration nach § 8 II PartGG (derjenige haftet, der mit dem Auftrag befasst war)
  3. Grundsatz: Haftungskonzentration gemäß § 8 I PartGG
  4. Ausnahme: Gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 8 II PartGG

Dozent des Vortrages Partnerschaftsgesellschaft (§ 1 ff. PartG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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