Die kaufrechtliche Nacherfüllung - Selbstvornahme der Mangelbeseitigung, Stückschuld und Aus- und Einbau als Kosten der Nacherfüllung (§ 439 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die kaufrechtliche Nacherfüllung - Selbstvornahme der Mangelbeseitigung, Stückschuld und Aus- und Einbau als Kosten der Nacherfüllung (§ 439 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Kaufrecht im BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die kaufrechtliche Nacherfüllung
  • Charakter der Nacherfüllung
  • Selbstvornahme der Mängelbeseitigung
  • Der Akt der Nacherfüllung
  • Aus- und Einbau als Kosten der Nacherfüllung
  • Fallbeispiel: Vergängliche Kunst
  • Falllösung: Vergängliche Kunst

Quiz zum Vortrag

  1. Durch die Nacherfüllung soll der Käufer letztendlich die vertraglich geschuldete, mangelfreie Sache erhalten.
  2. Der Nacherfüllungsanspruch ist damit die Verlängerung des eigentlichen Anspruchs.
  3. Deshalb muss die Nacherfüllung selbst auch mangelfrei sein.
  4. Die Nacherfüllung selbst kann mangelbehaftet sein.
  1. Die Nacherfüllung soll den Anspruch des Käufers auf mangelfreie Sache gewährleisten.
  2. Die Nacherfüllung soll den Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis gewährleisten.
  3. Die Nacherfüllung soll den Anspruch Käufers Ansprüche nach der Erfüllung des Vertrags gewährleisten.
  4. Die Nacherfüllung soll den Anspruch des Käufers auf einen Rücktritt gewährleisten.
  1. Ein Selbstvornahmerecht würde dem Recht des Verkäufers zweite Andienung entgegenstehen und ist daher unzulässig.
  2. Ein Selbstvornahmerecht würde dem Recht des Käufers zweite Andienung entgegenstehen und ist daher unzulässig.
  3. Ein Selbstvornahmerecht ist wie im Mietrecht zulässig.
  4. Ein Selbstvornahmerecht ist nur beim Kauf von beweglichen Sachen zulässig.
  1. Der Verkäufer schuldet nach der neueren Rechtsprechung auch den Ein- und Ausbau einer mangelhaften Sache.
  2. Begründung: Ziel der Nacherfüllung ist die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands.
  3. Begründung: Der Verbraucher soll gegen eine Benachteiligung, die nicht aus seinem Verschulden resultiert, geschützt werden.
  4. Der Verkäufer schuldet nicht den Ein-und Ausbau der der mangelhaften Sache. Er muss lediglich eine mangelfreie Sache liefern.

Dozent des Vortrages Die kaufrechtliche Nacherfüllung - Selbstvornahme der Mangelbeseitigung, Stückschuld und Aus- und Einbau als Kosten der Nacherfüllung (§ 439 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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