Besondere Deliktstatbestände (§§ 824, 825, 826, 830, 839, 839a BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Deliktstatbestände (§§ 824, 825, 826, 830, 839, 839a BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wortlaut § 824 BGB – Kreditgefährdung
  • Haftungsvoraussetzungen
  • Verbreiten und Behaupten unwahrer Tatsachen
  • Kreditgefährdung
  • Verschulden
  • Wortlaut § 825 BGB – Bestimmung zu sexuellen Handlungen
  • Wortlaut § 826 BGB – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
  • Verursachung eines Schadens
  • Wortlaut § 830 BGB – Mittäter und Beteiligte
  • Wortlaut § 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung
  • Fallbeispiel: Das Arbeitszeugnis

Quiz zum Vortrag

  1. § 824 BGB
  2. § 350 BGB
  3. § 662 BGB
  4. § 433 I BGB
  1. Tatsachen sind Aussagen, die sich auf reale Sachverhalte beziehen und grds. dem Beweis zugänglich sind.
  2. Tatsachen sind durch Elemente der Stellungnahme und subjektiven Meinung geprägt und sind einem Beweis nicht zugänglich.
  3. Tatsachen sind frei erfundene Behauptungen über andere Personen.
  4. Tatsachen sind Aussagen, die gegenüber einem anderen gemacht werden in der Absicht die eigene Geringschätzung für diese Person deutlich zu machen.
  1. Eine Kreditgefährdung liegt vor, wenn das Vertrauen Dritter in die Bonität und Seriosität des Betroffenen erschüttert ist.
  2. Eine Kreditgefährdung liegt vor, wenn der Kontostand nur noch 10 € beträgt.
  3. Eine Kreditgefährdung liegt vor wenn eine Dritte Person Zugang zu dem Konto des Betroffenen erlangt.
  4. Eine Kreditgefährdung liegt vor, wenn der Betroffene seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgeht.
  1. § 830 BGB
  2. § 823 BGB
  3. § 831 BGB
  4. § 846 BGB
  1. Nebentäter tragen unabhängig voneinander zur Schadensentstehung bei.
  2. Nebentäter führen die Tat nach vorherige Absprache gemeinsam durch.
  3. Nebentäter teilen sich die Tatausführung hälftig.
  4. Nebentäter sind Bekannte, die gemeinsam eine Tatausführung.

Dozent des Vortrages Besondere Deliktstatbestände (§§ 824, 825, 826, 830, 839, 839a BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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