Gutgläubiger Erwerb von Erbschaftsgegenständen (§§ 2365, 2366 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gutgläubiger Erwerb von Erbschaftsgegenständen (§§ 2365, 2366 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Definition und Inhalt des Erbscheins
  • Zielrichtungen des Erbscheins
  • Erbscheinsvermutung
  • Fallbeispiel: Der ausführliche Erbschein
  • Schutz gutgläubiger Dritter
  • Fallbeispiel: Naiv und glücklich

Quiz zum Vortrag

  1. Ausgangspunkt des gutgläubigen Erwerbs von Erbschaftsgegenständen ist der Erbschein.
  2. Das Nachlassgericht hat auf Antrag den Erbschein auszustellen, § 2353 BGB.
  3. Der Erblasser hat auf Antrag den Erbschein auszustellen, § 2353 BGB.
  4. Ausgangspunkt des gutgläubigen Erwerbs von Erbschaftsgegenständen ist das Testament.
  1. Schutz gutgläubiger Dritter
  2. Vermutung für das Erbrecht des Bezeichneten
  3. Schutz leichtgläubiger Dritter
  4. Schutz der Allgemeinheit
  1. Die Richtigkeit des Erbscheins wird vermutet.
  2. Dies ergibt sich aus § 2365 BGB.
  3. Die Unrichtigkeit des Erbscheins wird vermutet, die Richtigkeit muss gesondert nachgewiesen werden durch einen Notar.
  4. Dies ergibt sich aus § 2475 BGB.
  1. Durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins.
  2. Geregelt ist der öffentliche Glaube des Erbscheins in § 2366 BGB.
  3. Durch die öffentliche Verkündung des Notars des Erblassers.
  4. Geregelt ist der öffentliche Glaube des Erbscheins in § 1666 BGB.

Dozent des Vortrages Gutgläubiger Erwerb von Erbschaftsgegenständen (§§ 2365, 2366 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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