Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen (§§ 1365, 1369 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen (§§ 1365, 1369 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Familienrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gesetzliche Verfügungsbeschränkung §§ 1365, 1369 BGB
  • Fallbeispiel: Verkauf eines Hauses
  • Verfügung über Haushaltsgegenstände
  • Fallbeispiel: Die schlechte Überraschung
  • Fallösung: Die schlechte Überraschung

Quiz zum Vortrag

  1. Erhaltung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Familie.
  2. Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich (bei § 1369 BGB sekundär).
  3. Erhaltung des Lebens auf großem Fuß.
  4. Sicherung der Interessen eines Ehegatten
  1. Der Grundsatz ist in § 1364 BGB geregelt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
  2. Eine Ausnahme vom Grundsatz ist § 1365 BGB.
  3. Eine Ausnahme vom Grundsatz ist § 1369 BGB.
  4. Der Grundsatz ist in § 1371 BGB geregelt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen unselbstständig.
  1. Bei einem geringen Vermögen, wenn nach der Verfügung 15 % oder weniger verbleiben.
  2. Bei einem großem Vermögen, wenn nach der Verfügung 10 % oder weniger verbleiben.
  3. Bei einem geringen Vermögen, wenn nach der Verfügung 25 % oder weniger verbleiben.
  4. Bei einem großem Vermögen, wenn nach der Verfügung 20 % oder weniger verbleiben.
  1. § 1365 II BGB für § 1365 I BGB.
  2. § 1369 II BGB für § 1369 I BGB.
  3. § 1365 II BGB für § 1369 I BGB.
  4. § 1369 II BGB für § 1365 I BGB.

Dozent des Vortrages Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen (§§ 1365, 1369 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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