Gesetzgebungsverfahren und rechtliche Grundlagen in der EU von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzgebungsverfahren und rechtliche Grundlagen in der EU“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Grundzüge des Europarechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Legislativverfahren
  • Rechtsquellen der EU
  • Rechtsquellen der EU - Verordnungen
  • Unmittelbare Geltung von Richtlinien
  • Fall: MP Travel Line
  • Gerichte und Verfahrensarten

Quiz zum Vortrag

  1. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist das Regelverfahren in der EU.
  2. Beim Konsultationsverfahren kann das Europäische Parlament von dem MInisterrat und der Europäischen Kommission überstimmt werden.
  3. Beim Zustimmungsverfahren kann das Parlament endgültig seine Zustimmung zu einem Rechtsakt verweigern, sodass der Rechtsakt gescheitert ist.
  4. Bei einem Anhörungsverfahren kann das Parlament endgültig seine Zustimmung zu einem Rechtsakt verweigern, sodass der Rechtsakt gescheitert ist.
  5. Das besondere Gesetzgebungsverfahren ist das Regelverfahren in der EU.
  1. Das Parlament hat ein Vetorecht.
  2. Das Parlament darf lediglich eine Stellungnahme abgeben.
  3. Das Parlament muss mindestens in zwei Lesungen entscheiden.
  4. Das Parlament muss in mindestens einer Lesung entscheiden.
  1. Verträge
  2. Verordnungen
  3. Richtlinien
  4. Beschlüsse
  5. Empfehlungen
  1. sind allgemein verbindlich.
  2. sind nur für die Adressaten verbindlich, an die sie gerichtet sind.
  3. gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
  4. entsprechen den Verordnungen im deutschen Recht.
  5. sind nur in den Teilen verbindlich, die hinsichtlich des zu erreichenden Zwecks elementar sind.
  1. sind für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Zwecks verbindlich.
  2. überlassen den innerstaatlichen Stellen die Wahl hinsichtlich der Form und der Mittel der Umsetzung.
  3. sind allgemein verbindlich.
  4. haben Gesetzescharakter.
  5. weisen den gleichen rechtlichen Charakter wie Beschlüsse auf.
  1. Die Richtlinie entfaltet gemäß dem Rechtsstaatlichkeitsgebot unmittelbar horizontale Wirkung im Verhältnis der Bürger untereinander.
  2. Die Richtlinie entfaltet vertikale Wirkung zugunsten des Bürgers gegenüber dem Staat, auch wenn kein dementsprechendes nationales Gesetz vorhanden ist.
  3. Um trotzdem unmittelbare Geltung zu entfalten, muss die Richtlinie hinreichend bestimmt und unbedingt sein.
  4. Die Richtlinie entfaltet keine vertikale Wirkung zulasten des Bürgers.
  5. Die Richtlinie entfaltet keine horizontale Wirkung im Verhältnis der Bürger untereinander.

Dozent des Vortrages Gesetzgebungsverfahren und rechtliche Grundlagen in der EU

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


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