Rechtskraft (§§ 705 ZPO, 322 ZPO) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtskraft (§§ 705 ZPO, 322 ZPO)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erkenntnisverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtskraft
  • Die formelle Rechtskraft
  • Beschränkung des objektiven Umfangs
  • Durchbrechung der Rechtskraft
  • Fallbeispiel: Formelle Rechtskraft
  • Falllösung: Formelle Rechtskraft

Quiz zum Vortrag

  1. Sie soll die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung herbeiführen.
  2. Sie sorgt für Rechtssicherheit.
  3. Es sind grundsätzlich alle gerichtlichen Beschlüsse formell rechtskräftig.
  4. Sie bezweckt die Verhinderung einer zweiten Gerichtsentscheidung.
  1. Beschlüsse.
  2. Vollstreckungsbescheide.
  3. Gestaltungsurteile.
  4. Urteile, die noch nicht endgültig über den erhobenen Anspruch erkennen.
  1. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund einer Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage.
  2. Sie kann mit einer Abänderungsklage durchbrochen werden.
  3. Die Rechtskraft kann aufgrund § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit durchbrochen werden.
  4. Die Kläger können mündlich dem Urteil widersprechen.

Dozent des Vortrages Rechtskraft (§§ 705 ZPO, 322 ZPO)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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