Betrug (Fortsetzung), Untreue von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Betrug (Fortsetzung), Untreue“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Details Vermögensschaden
  • Untreue
  • Umsetzung

Quiz zum Vortrag

  1. Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff.
  2. Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff.
  3. Nach dem juristischen Vermögensbegriff.
  4. Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff auf normativer Grundlage.
  1. Nein, eine konkrete Gefährdung ist unter gewissen Voraussetzungen ausreichend.
  2. Nein, eine abstrakte Gefährdung ist unter gewissen Voraussetzungen ausreichend.
  3. Ja, ansonsten kann keine Werteinbuße errechnet werden.
  4. Ja, ansonsten kann kein Schaden im rechtlichen Sinne angenommen werden.
  1. Ja, es kann ein Eingehungsbetrug vorliegen.
  2. Nein, es liegt noch keine Vermögensverfügung vor.
  3. Ja, es kann ein Erfüllungsbetrug vorliegen.
  4. Nein, es liegt noch kein Vermögensschaden vor.
  1. Ein unechter Erfüllungsbetrug liegt vor, wenn das Opfer schon bei den Vertragsverhandlungen getäuscht worden ist und die Tatvollendung somit bereits im Vertragsschluss liegt. Kommt es dann zum Austausch der unausgeglichenen Leistungen, bildet die Erfüllung nur noch eine unselbstständige Vertiefung der bereits vollendeten Tat.
  2. Ein unechter Erfüllungsbetrug liegt vor, wenn das Opfer nach zunächst ausgeglichenem Vertragsschluss durch Lieferung einer minderwertigen Gegenleistung übervorteilt wird und damit erst in diesem Zeitpunkt die Tatvollendung erfolgt.
  3. Ein unechter Erfüllungsbetrug liegt vor, wenn die Täuschung zur Eingehung einer schuldrechtlichen Bindung führt und der Schaden im Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung gerade in Bezug auf den Getäuschten besteht.
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.
  1. § 266 setzt keine Zueignungsabsicht voraus.
  2. § 266 setzt keine Bereicherungsabsicht voraus.
  3. § 266 ist ein reines Vermögensschädigungsdelikt.
  4. § 266 setzt keinen Vermögensschaden voraus.
  1. Der Missbrauch (1. Alt.), der als lex specialis gilt.
  2. Der Missbrauch (1. Alt.), der als lex generalis gilt.
  3. Der Treuebruch (2. Alt.), der als lex generalis gilt.
  4. Der Treuebruch (2. Alt.), der als lex specialis gilt.
  1. Das Innenverhältnis
  2. Das Außenverhältnis
  3. Das Querverhältnis
  4. Das Sonderverhältnis
  1. Ein Vermögensnachteil ist dem Vermögensschaden i.S.d. § 263 gleichzusetzen.
  2. Ein Vermögensnachteil liegt vor, wenn zwar noch kein Vermögensschaden entstanden ist, das Opfer aber trotzdem einen Nachteil erlitten hat.
  3. Ein Vermögensnachteil ist jeder erhebliche Vermögensschaden i.S.d. § 263.
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.
  1. Ein Handeln i.R.d. des rechtlichen Könnens im Außenverhältnis aber unter Überschreitung seines rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis.
  2. Ein Handeln i.R.d. des rechtlichen Dürfens im Außenverhältnis aber unter Überschreitung seines rechtlichen Könnens im Innenverhältnis.
  3. Ein Handeln i.R.d. rechtlichen Könnens im Innenverhältnis aber unter Überschreitung seines rechtlichen Dürfens im Außenverhältnis.
  4. Ein Handeln i.R.d. des rechtlichen Könnens im Außenverhältnis aber unter Unterschreitung seines rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis.
  1. Dolus eventualis
  2. Dolus directus 1. Grades
  3. Dolus directus 2. Grades
  4. Es reicht eine grobe Fahrlässigkeit.
  1. Vermögensfürsorgepflicht der Eltern, § 1626 BGB
  2. Vertretungsbefugnis des Vormunds, § 1793 BGB
  3. Vertretungsbefugnis des Insolvenzverwalters, § 22, 56, 80 InsO
  4. Vertretungsbefugnis des Gerichtsvollziehers, §§ 753, 814 ff. ZPO
  5. Vermögensfürsorgepflicht des Erben, § 1922 BGB

Dozent des Vortrages Betrug (Fortsetzung), Untreue

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... KV über Ware der Handelsklasse 1a (beste Qualität). T kann und will aber nur mindere Qualität liefern.

... Anfechtungs- u. Gewährleistungsrechte sind keine unmittelbare Schadenskompensation. Anders bei vereinbarten oder gesetzlichem Rücktrittsrecht, soweit man sich ohne Probleme durch einseitige Erklärung von Forderung befreien kann ...

... Regelbsp. § 263 Nr. 2 Verlust gr. Ausmaßes = mindestens 50.000 € Gefährdung nicht ...

... auf Vermögensschaden 1.Verhältnis Missbrauchs- und Treuebruchsalternative...

... § 266 2. Struktur MB Tatbestand Vermögensträger Täter Verfügungs-/Verpflichtungsbefugnis kraft Gesetz, RG, behördlichem ...

... Unwirksam, R-schein, Gutglaubensschutz Beschränkung b. Außenverhältnis, unbeschränkt c. Missbrauch Problem: Risikogeschäfte (siehe Fall später) ggf. ...

... der Eltern, § 1626 BGB, Vertretungsbefugnis des Vormunds, § 1793 BGB, des Insolvenzverwalters, §§ 22, 56, 80 InsO, des Gerichtsvollziehers, §§ 753, 814 ff. ZPO Aus ...

... Innenverhältnis oder Schadenseintritt durch Gutglaubenserwerb Folge: Kausale Kette ...

... Problem: Rf. Einwilligung oder tatbestandsschließendes Einverständnis Witwe Lehmann und ihr Brother Fall: Reiche alte geschäftlich unerfahrene Witwe L stattet ihren jungen armen Bruder B ...

... des Inhabers des zu betreuenden Vermögens den TB entfallen lässt - tatbestandsschließendes Einverständnis. Besonderheit aber: Unrechtsgehalt wird aus Pflichtverletzung hergeleitet, sodass Einverständnis normativen ...

... Untreue 4. c. Handeln auf Anweisung des Vermögensträgers Problem: Rf. ...

... sie eigenverantwortlich und selbstständig wahrnehmen kann und diese Tätigkeit nach Dauer und Umfang ein gewisses Gewicht besitzt Vermögensbetreuungspflicht ...

... Anlageberater gegenüber Beratenden Aufsichtsrat und Vorstandsmitglieder einer AG Bankmitarbeiter in leitender Funktion hinsichtlich der Verpflichtung zur Risikoprüfung bei ...

... kraft Ges, RG, beh. Auftrag Innenverhältnis Tatsächliche Vermögensbetreuungspflicht soweit bei Wirksamkeit ...

... Aufbau Schwarze Kute, schwarze Seele Fall I. TB 1. Vermögensbetreuungspflicht rechtliches oder tatsächliches Treueverhältnis Auftrag ...

... Garantie Geschäftsbesorgungsvertrag Kreditvertrag Bruno B tafelt fürstlich ohne zu bezahlen. Legt AE ...

... § 263 - kein Irrtum, da Garantieleistung § 266 I.TB 1.MB ...

... Könnens unter Überschreitung des rechtl. Dürfens Vertrag mit AE Innenverhältnis beschränkt durch ABG Im Außenverhältnis unbeschränkt Missbrauch. 3. Vermögensnachteil ...

... Lastschriftverfahren mit online Überprüfung und Einlösegarantie der Bank EC Karte wird zur Scheckkarte iSv § 266b und hat bei Benutzung Garantiefunktion...

... Partner (Esso) Einzugsermächtigung. Es wird nur ein Kundenkredit eingeräumt ...