Besondere Eingriffskondiktion (§ 816 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Eingriffskondiktion (§ 816 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Bereicherungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besondere Eingriffskondiktion, § 816 BGB
  • Die Leistung an einen Nichtberechtigten
  • Fallbeispiel: Funkelnde Bilder

Quiz zum Vortrag

  1. § 816 I S.1
  2. § 816 II
  3. § 816 I S.2
  4. § 812 I S.1 2.Alt.
  1. Anspruch gegen Dritten bei rechtsgrundloser Verfügung analog § 816 I S.2
  2. Anspruch gegen Dritten bei rechtsgrundloser Verfügung analog § 816 I S.1
  3. Anspruch gegen Dritten bei rechtsgrundloser Verfügung analog § 816 II
  4. Anspruch gegen Dritten bei entgeltlicher Verfügung analog § 816 I S.1
  1. Verfügung erfolgte entgeltlich
  2. Verfügung muss dem Berechtigten gegenüber nicht wirksam sein
  3. Sie unterscheiden sich nur auf der Rechtsfolgenseite
  4. Anspruchsteller war Berechtigter z.Zt. der Verfügung
  1. Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf den Bestand eines dinglichen Rechtes einwirkt
  2. Rechtsgeschäft, das mittelbar auf den Bestand eines dinglichen Rechtes einwirkt
  3. Rechtsgeschäft, bei welchen es für die Leistung immer eine Gegenleistung gibt
  4. Rechtsgeschäft, das nur durch Rechtsaufhebungen unmittelbar auf den Bestand eines dinglichen Rechtes einwirkt
  1. Der Grundsatz der Leistungsbeziehungen
  2. Die Verfügung erfolgte unentgeltlich
  3. Anspruchsgegner ist der Verfügungsempfänger
  4. Anspruchsteller war z.Zt. der Verfügung Berechtigter

Dozent des Vortrages Besondere Eingriffskondiktion (§ 816 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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