Der Vortrag „Besondere Eingriffskondiktion (§ 816 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Bereicherungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welchen Fällen richtet sich der Anspruch des Berechtigten gegen den Nichtberechtigten?
Was versteht man unter einer Durchgriffskondiktion?
Wie unterscheiden sich die Voraussetzungen des § 816 I S.1 von § 816 I S.2?
Was ist eine Verfügung i.S.v. § 816 I S.1?
Was gilt bei § 812 I S.2 nicht?
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