Der Vortrag „Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Arbeitsrecht für Personaler*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages?
Worauf müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht achten?
Was müssen Sie bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung beachten?
Mit welcher Reaktion Ihres Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung müssen sie nicht rechnen?
Was müssen Sie tun, bevor Sie eine Druckkündigung aussprechen können?
Welche Aussage ist falsch?
Welche Beendigungstatbestände außer der Kündigung führen zum Ende eines Arbeitsverhältnisses?
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... Aufhebungsvertrag: Anfechtung des Arbeitsverhältnisses: einseitiges Lossagen von einem faktischen Arbeitsverhältnis. ...
... Kündigung durch Arbeitnehmer: Kündigung durch Arbeitgeber: Anwendbarkeit ...
... Auch ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 BGB entfällt, obwohl aus der gesetzlichen Unfallversicherung nie Schmerzensgeld bezahlt wird. Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass sie Schadensfälle erfasst, in denen keine dritte Person den Unfall verschuldet hat. Sie erfasst außerdem Schadensereignisse, die der Arbeitnehmer selbst herbeigeführt hat. Schadensersatzansprüche gegen außenstehende Dritte werden vom gesetzlichen Unfallversicherungsrecht nicht ausgeschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst keine Sachschäden. Sachschäden sind dem geschädigten Arbeitnehmer nach den allgemeinen Haftungsregeln wie § 611 BGB i.V.m. §§ 280 ff. und §§ 823 ff. BGB, 7, 18 ...
... Häufig ist es im Interesse des Arbeitgebers, Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzuwendungen), die kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurden, zurückzufordern. Nicht fachmännisch ausgestaltete Regelungen sind jedoch nicht selten unwirksam, weil die engen Grenzen, die die Rechtsprechung für eine Rückforderung setzt, nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Um eine ausbezahlte Gratifikation wirksam zurückfordern zu können, sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, wie etwa der Zweck und die Höhe der Gratifikation. Hinzuweisen ist hier noch auf das Schriftformerfordernis des § 623 BGB. ...
... Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Daneben sind Kündigungsfristen in Einzelverträgen und Tarifverträgen nur in bestimmten Grenzen zulässig, wie § 34 Abs. 1 TVöD. Eine mit falscher Frist erklärte ordentliche Kündigung ist wirksam. Sie wirkt als Kündigung zum nächst zulässigen Termin. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit sie nicht durch eine vertragliche Vereinbarung oder Tarifvertrag ausdrücklich nach §§ 620 Abs. 2 BGB, 15 Abs. 3 TzBfG zugelassen wird. Der Arbeitnehmer hat die Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung im Wege der Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. 7.1.6 Außerordentliche Kündigung: Nach § 626 Abs. 1 BGB kann jede Vertragspartei ...