Der Vortrag „Bauwerkvertragsrecht (650a ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Werkvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Aussagen stimmen mit der Definition eines Bauwerkes im Sinne des § 650a I BGB überein?
Wann besteht bei einem Verbraucherbauvertrag kein Widerrufsrecht?
Aus welchen Vertragstypen ist der Bauträgervertrag zusammengesetzt?
Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Sicherungshypothek nach § 650e BGB nicht zu?
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