Archiv - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss von RA Wolfgang Bohnen

Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozessrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sinn und Zweck
  • Verweisungs- und Eröffnungskompetenzen
  • Entscheidungsmöglichkeiten
  • Der Eröffnungsbeschluss
  • Entscheidung über Prozesshindernisse
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung

Quiz zum Vortrag

  1. Mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses.
  2. Mit Eingang der Anklage bei der Geschäftsstelle.
  3. Mit Beginn der Hauptverhandlung.
  1. Ja, aber nur soweit noch kein Angeklagter zur Sache ausgesagt hat.
  2. Nein, er muss im Zwischenverfahren erlassen werden. Das Verfahren ist wegen eines Verfahrenshindernis einzustellen.
  3. Ja, da ein behebbares Verfahrenshindernis vorliegt, kann er bis zum Abschluss der Beweisaufnahme nachgeholt werden.

Dozent des Vortrages Archiv - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Kontrollfunktion: §§202, 203 Beweiserhebungen - Prüfung ob hinreichender TV: Rechtliches Gehör, §201 II. ...

... §153 a II - Vorläufige Einstellung; §205 - Nichteröffnungsbeschluss ...

... Gerichtliches Verfahren - Rechtshängigkeit: Gericht wird zum erkennenden Gericht; Problem: EB fehlt Heilung: Vor HV = behebbares Verfahrenshindernis ...

... Zur Unwirksamkeit führen: z.B. Beschluss der Kammer nur mit 1 oder 2 Richtern; Mängel in der Anklage werden im EB übernommen ...

... Entscheidung über Prozesshindernisse - Endgültige, Vorübergehende §170 II, §205 ...

... Revision nicht mögl. - Aber: Fehlerhafte Ablehnung des Antrages ist Revisionsgrund; Besetzungsmitteilung §§222 a, 222 b ...

Quizübersicht
falsch
richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages