Archiv - LE 3: § 2 Partei von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - LE 3: § 2 Partei“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 2: Partei
  • 1. Verfahrensbeteiligte auf Seiten der Parteien
  • 2. Parteibegriff
  • a) Parteiprinzipien
  • b) Formeller Parteibegriff
  • 3. Prozesshandlungsvoraussetzungen
  • a) Parteifähigkeit
  • b) Prozessfähigkeit
  • c) Postulationsfähigkeit
  • d) Prozessführungsbefugnis
  • e) Vertretungsbefugnis

Zuletzt geändert am 21.05.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Ja, im Wege der Intervention.
  2. Ja, im Wege der Streitgenossenschaft.
  3. Nein, nur die Parteien können Verfahrensbeteiligte werden.
  4. Ja, wenn ansonsten besondere Beweisschwierigkeiten auftreten.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Der Insolvenzverwalter.
  3. Der Nachlassverwalter.
  4. Der Testamentsvollstrecker.
  1. Derjenige, der formell in der Klageschrift als solche bezeichnet wird und dem die Klage zugestellt wird.
  2. Derjenige, der den Anspruch hat bzw. gegen den sich der Anspruch richtet.
  3. Derjenige, der nach dem Willen der Beteiligten Kläger bzw. Beklagten werden sollte.
  4. Derjenige, dem die Klageschrift zugestellt wird.
  1. Bei der Liquidation der Gesellschaft.
  2. Bei der Löschung im Handelsregister.
  3. Eine einmal begründete Rechtsfähigkeit entfällt nicht wieder.
  4. Wenn die Gesellschafter beschließen, dass eine Rechtsfähigkeit nicht mehr gegeben sein soll.
  1. Nein, es sei denn, die Ausnahmen des BGB zur Geschäftsfähigkeit (z.B. § 110 BGB) greifen ein.
  2. Die Prozesshandlungen sind bis zur Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam, danach wirksam.
  3. Prozesshandlungen einer Person über 16 Jahren sind uneingeschränkt wirksam.
  4. Ja, wenn der Minderjährige sich nach seiner geistigen Entwicklung der Tragweite der Erklärungen bewusst ist.
  1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschaft.
  2. Es ist niemals zulässig, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zu machen.
  3. Wenn die Person, die das fremde Recht in eigenem Namen geltend machen will, Vertretungsbefugnis besitzt.
  4. Wenn die Person, die das fremde Recht in eigenem Namen geltend machen will, ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang der Verfahrens hat.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 3: § 2 Partei

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Empfehlenswert
von Leonard S. am 20. Februar 2014 für Archiv - LE 3: § 2 Partei

Ein empfehlenswerter Teil des Gesamtkurses mit soliden Wissenselementen, der zur Wiederholung oder zur Einführung dienen können.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Durchführung, Überprüfung, Umsetzung, Klage. Weitere Schriftsätze: Klageerwiderung, Einlegung, Begründung, Erwiderung, Anordnung Vorverfahren...

... Schuldner: Parteien kraft Amtes Insolvenzverwalter/Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker/Zwangsverwalter...

... Klage materielle Berechtigung (Monika L., Bill C.; Reporter R., Kenneth S., Ronald R.) Klägerin/Beklagter von wem/gegen wen ...

...c) Klage des (Gemeinschuldners) ... b) Klage des (Gemeinschuldners) ... vertreten durch den (Insolvenz- ...

... Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit (FÄHIGKEITEN §50 ZPO §52 ZPO §§78, 79 ZPO) ...

... Geltendmachung eines fremden Rechts (Ausnahme: Prozessstandschaft)...

... im fremden Namen geltend machen: gewillkürte Parteivertreter/gesetzliche Parteivertreter...

... Rechtsprechungsinfos: Testfragen Seiten 21-34 Nr. ...

... Vertretungsbefugnis, Prozessführungsbefugnis (FÄHIGKEITENBEFUGNISSE §50 ZPO §52 ZPO §§78, 79 ZPO §§80 ff. ZPO) ...

... Neben den Parteien selbst können Dritte (Intervenienten) beteiligt sein, (natürliche und juristische) Personen können alleine oder zusammen mit anderen Parteien sein (Streitgenossen). Am Prozess müssen notwendig zwei verschiedene Parteien beteiligt sein. Deren Bezeichnung variiert je nach Verfahrenskonstellation. Einen Sonderfall bilden die Parteien kraft Amtes. Unabhängig von ihrer Parteistellung müssen die Parteien grundsätzlich gleiche Rechte haben. Alle Prozessbeteiligte (auch das Gericht) unterliegen dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben. ...

... Partei eines Rechtsstreits kann wirksam nur sein, wer eine Reihe von prozessualen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören Fähigkeiten und Befugnisse. Diese sind Teil der allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage, ...

... Eine seltene, aber schwierige Voraussetzung ist die Prozessführungsbefugnis. Unproblematisch ist sie, wenn ein eigenes Recht im eigenen Namen geltend gemacht wird. Die Geltendmachung fremder Rechte setzt eine Prozessstandschaft voraus, die sich aus Gesetz oder aus Rechtsgeschäft ergeben kann. ...