Archiv - Die Anklageklausur Teil 3: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Sachverhaltsungewissheiten von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

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Der Vortrag „Archiv - Die Anklageklausur Teil 3: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Sachverhaltsungewissheiten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Exkurs Sachverhaltsungewissheiten
  • Wahlfeststellung
  • Postpendenz- / Präpendenzfeststellung
  • Aufbau Gutachten / Prozessstation / Prozessualer Tatbegriff
  • Bedeutung des prozessualen Tatbegriffs

Quiz zum Vortrag

  1. Geht es um ein und denselben Tatbestand spricht man von unechter Wahlfeststellung, geht es um verschiedene Tatbestände spricht man von echter Wahlfeststellung.
  2. Geht es um verschiedene Tatbestände spricht man von unechter Wahlfeststellung, geht es um ein und denselben Tatbestand spricht man von echter Wahlfeststellung.
  3. Es gibt nur eine gleichartige und ungleichartige Wahlfeststellung.
  1. Die verschiedenen Tatbestände müssen rechtsethisch und rechtspsychologisch vergleichbar sein.
  2. Die verschiedenen Tatbestände müssen rechtsethisch vergleichbar sein.
  3. Die verschiedenen Tatbestände müssen rechtspsychologisch vergleichbar sein.
  4. Die verschiedenen Tatbestände müssen in einem zeitlich und räumlich Zusammenhang stehen und auf ein gemeinsames subjektives Element zurückzuführen sein.
  1. die Postpendenzfeststellung.
  2. die Nachtragsanklage.
  3. die Teileinstellung.
  4. die Verfahrensbeschränkung
  1. Ja, soweit sie eine prozessuale bilden.
  2. Nein, Art. 103 GG spricht von derselben Tat, verschiedene Tatbestände sind nicht ein und dieselbe Tat.
  3. Nein, nur Taten in Tateinheit können zu einem Strafklageverbrauch führen.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Anklageklausur Teil 3: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Sachverhaltsungewissheiten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... 1 c.Anklage, §170 I Problem: Tatbegriff Exkurs ...

  • ... nicht ausgeräumt werden können = Freispruch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" Für StA nur mittelbar anwendbar. Soweit zu ...

  • ... SV-möglichkeit straflos ist Fall: T schließt den Pkw seines Freundes kurz und fährt los. F hat Diebstahl bereits gemeldet. ...

  • ... würgt er O erneut, bis O leblos zusammensackt und später verstirbt. Dieses Mal handelt T mit Tötungsvorsatz. Der Gerichtsmediziner Quincy kann nicht ...

  • ... als Auffangtatbestand 1. Hypothese: 1. Würgen wäre ursächlich 1. Würgen ursächl.2. ...

  • ... SV- möglichkeiten denselben Tatbestand(gleichartige) verwirklicht. Vor.: 1.Trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten/ Beweismittel ist eindeutige SV-aufklärung nicht mögl. ...

  • ... erneut in einem Zivilprozess wegen Schadensersatz als Zeugen vernommen. Zwischenzeitlich ist sie mit A zerstritten und sagt genau ...

  • ... Beschuldigte bei den in Frage stehenden SV-möglichkeiten unterschiedliche Tatbestände (ungleichartige) verwirklicht. Vor.: 1. Trotz Ausschöpfung aller ...

  • ... geklärt werden, ob T einen Pkw gestohlen oder ...

  • ... und eine nach allgemeinen Rechtsempfinden gleiche sittlich und rechtliche Bewertung der Tat (Diebstahl und Raub ...

  • ... pro reo eine Vergleichbarkeit, indem man ...

  • ... entsprechende Beschuldigung in eine „Oder- Beziehung“. Der Angeschuldigte wird angeklagt, einem anderen eine fremde bewegliche ...

  • ... der er wusste, dass sie im Kaufhaus....entwendet wurde. Strafbar als Diebstahl oder ...

  • ... steht sicher fest Vortatverhalten ungewiss Verurteilung aus ...

  • ... Pkw entdeckt. Im Ermittlungsverfahren wird festgestellt, dass A die Uhren mit einem Mittäter gestohlen hat. Es besteht die Möglichkeit, ...

  • ... (1)Prozessualer Tatbegriff, Definition 1. Schritt Tat = in persönl. und sachl. Hinsicht der Verfahrens- ...

  • ... Keine Heilung mögl. Widerspruch zum Akkusationsprinzip Folge: Verfahrenshindernis ...

  • ... Ausnahme: schwache Dauerdel. Tatmehrheit, §53 kann epT sein 2. Schritt: Faktische Betrachtungsweise Zu einer pT gehört nicht nur der Geschehensablauf, der ...

  • ... Unrechtsgehalt vergleichbar, d.h. richten sie sich gg gleiche Rgut bzw. Tat- objekt ...

  • ... §170Prozessualer Tatbegriff Prozessuale Tat stets bei Tateinheit Ausn. schwache Dauerdel., §§129, ...

  • ... 154a -Privatklageverweisung -Kognitionspflicht = Verpflichtung und Berechtigung alle Tatsachen die sich aus AS und dem Lauf ...

  • ... (1) Definition (2) Bedeutung des Tatbegriffes u.a. für: -Kognitionspflicht Fall 33 (Das Einbruchswerkzeug) -Tatbegriff und Tatsachenalternativität ...

  • ... Anträge a. Erlass HB bzw. Fortdauer HB (RiStBV Nr. 110 IV) b.Vorläufige Entziehung der FE, ...