Archiv - 11. Drittwiderspruchsklage von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 11. Drittwiderspruchsklage“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO
  • Beispielsfall zu § 771 ZPO und Darstellung der Einredeprüfung!
  • Anfechtungsrechte als Einreden im Verfahren nch § 771 ZPO

Quiz zum Vortrag

  1. Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem ... (Titel) in ... (genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Zwangsvollstreckung) wird für unzulässig erklärt.
  2. Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem ... (Titel) in ... (genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Zwangsvollstreckung) war rechtswidrig.
  3. Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem ... (Titel) in ... (genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Zwangsvollstreckung) hätte nicht durchgeführt werden dürfen.
  4. Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem ... (Titel) wird für unzulässig erklärt.
  5. Die vom GV am ... (Datum) durchgeführte Pfändung wird für unzulässig erklärt.
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Eigentum
  3. Vorbehaltseigentum, wenn Gläubiger des Vorbehaltskäufers in die Kaufsache vollstrecken
  4. Schuldrechtrechtliche Herausgabeansprüche wie § 604 BGB
  5. Miteigentum
  1. Ja, auch Sicherungseigentum ist Eigentum.
  2. Nein, das Sicherungseigentum ist eine Art besitzloses Pfandrecht und damit nur durch § 805 ZPO geschützt
  3. Sicherungseigentum ist überhaupt nicht geschützt
  1. Ab Beginn der Zwangsvollstreckung bzw. ab dem Moment, in dem die Zwangsvollstreckung in den Gegenstand ganz konkret droht.
  2. Ab Existenz des Titels
  3. Ab Existenz der Klausel
  4. Mit Existenz des die Veräußerung hindernden Rechts

Dozent des Vortrages Archiv - 11. Drittwiderspruchsklage

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


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