Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 3: Einzelheiten Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 3: Einzelheiten Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Sicherungsübereignung Aufbau
  • 1.2 Besitzkonstitut
  • 1.3 Bestimmtheitsgrundsatz
  • 1.4 Wesentliche Bestandteile
  • 1.4.1 Wertdifferenz entscheidend
  • 1.5 Verhaftetes Zubehör
  • 2. Eigentumsvorbehalt
  • 3. Anwartschaftsrecht
  • 3.2 Ableitung: Anwartschaftsrecht
  • 3.2.1 Vor Bedingungseintritt
  • 3.2.1 Nach Bedingungseintritt
  • 3.2.1.1 Zwischenverfüng § 161 Abs.1
  • 3.2.1.2 Wertung §§ 161 Abs.3, 934
  • 3.2.1.3 Wertung § 936 Abs.3 analog

Quiz zum Vortrag

  1. Alle diese Merkmale müssen vorliegen.
  2. Fremdbesitzerwillen des unmittelbaren Besitzers.
  3. Einen Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers.
  4. Ein konkretes Rechtsverhältnis über den Umgang mit der Sache.
  1. Räder eines Kfz.
  2. Antenne des Hauseigentümers (vgl. § 94 II).
  3. Kies auf der Parkfläche.
  4. Besonders eingepasste Einbauküche.
  5. Videoüberwachungsanlage eines Einkaufscenters.
  1. Die Übereignung §§ 929 ff. ist aufschiebend bedingt § 158 I.
  2. Der Kaufvertrag § 433 ist aufschiebend bedingt § 158 I.
  3. Die Übereignung §§ 929 ff. ist aufschiebend bedingt § 449.
  4. Kaufvertrag und Übereignung sind aufschiebend bedingt § 449.
  5. Kaufvertrag und Übereignung sind aufschiebend bedingt § 158 I.
  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Die Forderungsabtretung § 398 mit § 158 I oder § 158 II.
  3. Die Grundstücksübereignung §§ 925,873 mit Vormerkung.
  4. Die auflösende Übereignung § 929 ff, 158 II.
  5. Die aufschiebende Übereignung §§ 929 ff., 158 I.
  1. des Besitzes auf § 986, des Eigentumserwerbes auf § 161 abstellen.
  2. wissen, dass es sich um ein wesensgleiche Minus zum Eigentum handelt.
  3. wissen, dass es ein dingliches Recht ist.
  4. wissen, dass es schuldrechtlich wirkt.
  5. Alle Antworten sind zutreffend.

Dozent des Vortrages Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 3: Einzelheiten Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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