Die Mängelrechte beim Werkvertrag, §§ 634 ff. BGB

Die Mängelrechte beim Werkvertrag, §§ 634 ff. BGB

Beim Werkvertrag hat der Besteller bestimmte Rechte, wenn sich herausstellt, dass das Werk bei Gefahrübergang mangelhaft war. Der folgende Artikel dreht sich um diese Spezialregelungen.
Mängelrechte beim Werkvertrag
Lecturio Redaktion

·

06.02.2024

Inhalt

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Allgemeines

Die Gewährleistungsvorschriften für den Werkvertrag finden sich in §§ 634 ff. BGB. Dort finden sich hauptsächlich Verweisungen auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht. Im Wesentlichen ist das Mängelrecht beim Werkvertrag identisch mit dem des Kaufvertrages. Dennoch gibt es Besonderheiten.

I. Begriff des Mangels

Der werkvertragliche Mangelbegriff ist in § 633 BGB geregelt. Es ist danach Pflicht des Unternehmers, dem Besteller eine mangelfreie Sache zu verschaffen.

§ 633 Abs. 1 BGB:

Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. […]

Der Mangelbegriff ist identisch mit dem des alten Kaufrechts (bis zum 01.01.2022), wie sich aus § 633 Abs. 2 BGB ergibt.

Ein Sachmangel liegt also vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Sollte keine solche vereinbart sein, muss es sich für die vorausgesetzte Verwendung eignen. Wurde eine solche nicht vereinbart, hat es sich für die gewöhnliche Verwendung zu eignen. Vorrang hat somit stets die vertragliche Vereinbarung. Zudem haftet der Unternehmer im Werkvertragsrecht nicht für Werbeaussagen.

Einem Sachmangel steht es gem. § 633 Abs. 2 S. 3 BGB gleich, wenn der Unternehmer ein anderes Werk oder eine zu geringe Menge herstellt. Hierunter fällt wohl auch die Verwendung eines anderen als des vereinbarten Materials (was allerdings auch bereits einen Mangel gem. § 633 Abs. 2 S. 1 BGB darstellt).

Auch Rechtsmängel sind bei Werkverträgen möglich, wie sich aus § 633 Abs. 3 BGB ergibt.

II. Rechte des Bestellers

Welche Rechte der Besteller bei Vorliegen eines Mangels des Werks geltend machen kann, ergibt sich aus § 634 BGB.

Im Kaufrecht hat der Verkäufer grundsätzlich nachzuerfüllen, also den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (§ 439 BGB). Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl, welche Art der Nacherfüllung der Verkäufer zu erbringen hat.

Im Werkvertragsrecht ist genau das Gegenteil der Fall. So hat der Unternehmer die Wahl, wie er bei Vorliegen eines Mangels Abhilfe schafft, § 635 Abs. 1 BGB. Ist nur eine Art der Nacherfüllung möglich, entfällt dieses Wahlrecht. Gem. § 635 Abs. 2 BGB kann der Unternehmer die Nacherfüllung neben § 275 Abs. 2, 3 BGB auch verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Kommt der Unternehmer dem Nacherfüllungsverlangen des Bestellers nicht innerhalb einer angemessen Frist nach, hat der Besteller mehrere Möglichkeiten, welche sich aus § 634 BGB ergeben:

  • So kann er gem. § 637 Abs. 1 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen. Gem. § 637 Abs. 3 BGB hat er auch das Recht auf Zahlung eines Vorschusses.
  • Auch ein Rücktrittsrecht steht dem Besteller gem. § 323 Abs. 1 i.V.m. § 634 Nr. 3 BGB zu. Alternativ steht ihm gem. § 638 BGB ein Minderungsrecht zu.
  • Zuletzt besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 636, 280, 281, 283 und 311a BGB sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB gem. § 634 Nr. 3 BGB.

Diese Rechte kann der Besteller allerdings im Regelfall erst nach Fristablauf geltend machen. Dies ergibt sich aus den jeweiligen Ansprüchen.

Das Fristsetzungserfordernis kann allerdings auch entbehrlich sein. So ergibt sich aus §§ 636, 637 Abs. 2 S. 2 BGB die Entbehrlichkeit bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder Unzumutbarkeit für den Besteller. Auch bei Nacherfüllungsverweigerung i.S.v. § 635 Abs. 3 BGB kann gem. § 636 BGB das Fristsetzungserfordernis entfallen. Zudem muss § 323 Abs. 2 BGB im Blick behalten werden. Natürlich ist auch bei Unmöglichkeit keine Frist erforderlich.

Übersicht über die Gewährleistungsrechte: 

Übersicht über die Gewährleistungsrechte
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III. Vom Besteller gelieferter Stoff

Bei Werklieferungsverträgen ist gem. § 651 BGB das Kaufrecht entsprechend anzuwenden. § 651 S. 2 BGB verweist insofern auch auf § 442 Abs. 1 BGB. Danach ist die Geltendmachung von Mängelrechten ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel kennt oder grob fahrlässig nicht erkennt.

Auf Grund dessen verliert der Besteller nach h.M. seine Mängelrechte beim Werklieferungsvertrag, wenn der Mangel auf einen Stoff zurückzuführen ist, der durch den Besteller an den Unternehmer zwecks Bearbeitung geliefert worden ist.

IV. Verjährung

Die Verjährung für Mängelansprüche des Bestellers findet sich in § 634a BGB. Bei Verschweigen der Mängel durch den Unternehmer gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, § 634a Abs. 3 i.V.m. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Auch § 634a Abs. 4, 5 BGB müssen beachtet werden.

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Quellen

  • Looschelders, Dirk: Schuldrecht Besonderer Teil, 9. Auflage 2014.
  • Musielak, Hans-Joachim / Hau, Wolfgang: Grundkurs BGB, 13. Auflage 2013.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.