Rechnungslegung und Business-Controlling - Kosten- und Leistungsrechnung Teil 5 von Manuela Ruck StBin

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechnungslegung und Business-Controlling - Kosten- und Leistungsrechnung Teil 5“ von Manuela Ruck StBin ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Business-Consulting (IHK)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 6.3 Kostenvergleichsrechnung
  • 6.4 Gewinnvergleichsrechnung
  • 6.5 Rentabilitätsrechnung
  • 6.6 Amortisationsrechnung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Unterscheidung zwischen strategischem und operativem Controlling ist sinnvoll, da beide unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
  2. Die Zielsetzung des strategischen Controlling ist langfristig, die des operativen Controlling ist eher kurz- bis mittelfristig.
  3. Die Ziele des operativen Controlling sind nicht gut zu quantifizieren.
  1. "Zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs wird die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Sie berücksichtigt ausschließlich Ertrag und Aufwand der sich auf betriebliche Geschäftsfälle bezieht.
  2. Zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs wird die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Sie berücksichtigt neben betrieblichen Geschäftsfällen auch betriebsfremden Ertrag und Aufwand.
  3. Die Kosten- und Leistungsrechnung dient zur langfristigen Überwachung des Unternehmenserfolgs.
  4. In die Kosten- und Leistungsrechnung gehen ausschließlich ausgaben- und einnahmenwirksame Kosten und Leistungen ein.
  5. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird erstellt um den Leistungserfolg (das Betriebsergebnis) zu ermitteln.
  1. "Unter Einnahmen ist der gesamte positive Zahlungsstrom zu sehen, unabhängig von Abrechnungsperioden.
  2. Ausgaben sind diejenigen Auszahlungen die in der unter Betracht stehenden Abrechnungsperiode anfallen.
  3. Ein unverhofft aufgetretener Kursgewinn ist ein Ertrag.
  4. Der Begriff Leistung wird in Produktionsbetrieben verwendet, um die Effizienz von Mitarbeitern oder Maschinen zu beschreiben.
  1. "Das Gegenstück zu Auszahlungen sind Einnahmen.
  2. Das Gegenstück zu Auszahlungen sind Einzahlungen.
  3. Das Gegenstück zu Ausgaben ist Ertrag.
  4. Das Gegenstück zu Aufwand ist Ertrag.
  1. "Inventar" ist ein Synonym für "Inventur".
  2. Mit Inventar bezeichnet man die jährliche Aufstellung der Bestände des Roh-, Hilfs- und Fertigmaterials einschließlich der Handelswaren.
  3. Mit Inventur bezeichnet man die jährliche Aufstellung der Bestände des Roh-, Hilfs- und Fertigmaterials einschließlich Handelswaren.
  1. Erfolgskonten enthalten die Geschäftsfälle der jeweiligen aktuellen Periode.
  2. Erfolgskonten werden in Aufwands- und Ertragskonten unterteilt.
  3. Das Warenverkaufskonto ist ein Bestandskonto, da auf ihm Warenein- und Ausgänge verbucht werden.
  4. Zugänge auf einem Erfolgskonto werden auf der Sollseite verbucht.
  1. Beispiele für aktive Bestandskonten sind Kasse, Bank, Maschinen, Fuhrpark.
  2. Da bei aktiven Bestandskonten Bewegungen auf der Sollseite verbucht werden, wird eine Entnahme aus der Kasse auf der Sollseite mit einem Minuszeichen verbucht.
  3. Da bei aktiven Bestandskonten Zugänge auf der Sollseite verbucht werden, wird eine Entnahme aus der Kasse auf der Habenseite verbucht.
  4. Das Hypothekardarlehenkonto ist ein Beispiel für ein aktives Bestandskonto, wenn das Darlehen von einer Bank stammt.
  1. Bei aktiven Bestandskonten werden Zugänge auf der Sollseite verbucht.
  2. Bei aktiven Bestandskonten werden Zugänge auf der Habenseite verbucht.
  3. Eine Vermehrung der Verbindlichkeiten an Lieferanten wird auf der Sollseite verbucht.
  4. Eine Vermehrung der Verbindlichkeiten an Lieferanten wird auf der Habenseite verbucht.
  5. Bestandskonten enthalten nur die Geschäftsfälle der jeweiligen aktuellen Periode.
  1. fortlaufende, jedoch mehrmals vergebene Rechnungsnummer
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  4. Die Rechnung wurde von einem Unternehmer (Leistungserbringer) ausgestellt
  5. Die abgerechnete Leistung wurde für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht
  6. Keines der genannten Merkmale muss vorliegen.
  1. für ungewisse Verbindlichkeiten
  2. für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden
  3. für im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltungen, die innerhalb der ersten 3 Monate des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden
  4. für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden
  5. Für keine der genannten Optionen besteht eine Pflicht zur Bildung einer Rückstellung.
  1. Kfz-Steuer 600 € an Bank 600 €
  2. ARAP 450 € und Kfz-Steuer 150 € an Bank 600 €
  3. PRAP 450 € und Kfz-Steuer 150 € an Bank 600 €
  4. Rückstellungen 450 € an Kfz-Steuer 150 € an Bank 600 €
  1. unentgeltliche Wertabgaben
  2. aktivierte Eigenleistungen
  3. nicht steuerbare Umsätze
  4. immaterielle Vermögensgegenstände
  1. sie haben keine Auswirkung auf die Bilanz
  2. sie reduzieren das Eigenkapital
  3. sie reduzieren das Fremdkapital
  4. sie erhöhen den Geschäfts- oder Firmenwert
  1. sie stellen den durchschnittlichen Ausfall von Forderungen dar, die nicht einzeln hinsichtlich ihrer Uneinbringlichkeit bewertet werden können
  2. sie stellen den Wert der Forderungen dar, die voraussichtlich aber noch nicht endgültig feststehend uneinbringlich sind
  3. sie berücksichtigen z.B. Mahn- und Beitreibungskosten oder Zinsverluste durch verspätete Kundenzahlungen
  4. mit der Bildung hat eine Berichtigung der Umsatzsteuerbeträge zu erfolgen
  1. Forderungsverluste und Umsatzsteuer an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  2. Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen an Einzelwertberichtigungen auf Forderungen
  3. Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen an Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
  4. Forderungsverluste an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  1. Anlagevermögen
  2. bewegliches Wirtschaftsgut
  3. abnutzbares Wirtschaftsgut
  4. selbständig nutzbares Wirtschaftsgut
  5. Erwerb von einem Unternehmer mit Vorsteuerabzug
  1. Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes werden in Raten bezahlt
  2. Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes innerhalb des Jahres erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Zeitraum, in dem es dem Unternehmen gehörte bzw. betriebsbereit war
  3. Es wird immer mit dem Jahresbetrag abgeschrieben, auch wenn das Wirtschaftsgut nicht das ganze Jahr dem Unternehmen gehörte
  4. Die Abschreibungsraten dürfen die marktüblichen Leasingraten für dieses Wirtschaftsgut nicht übersteigen
  1. Anlagekonto an Umsatzerlöse
  2. Anlagekonto an jeweilige Konten auf welche die Kosten für die Herstellung gebucht wurden
  3. Anlagekonto an Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. selbst erstellte Anlagegüter werden nicht gebucht, da hierfür keine Rechnung vorliegt
  1. abziehbare Vorsteuern
  2. Montagekosten für die Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes
  3. Zölle für den Erwerb des Vermögensgegenstandes
  4. Kosten (z.B. Kreditgebühren) für die Finanzierung des Vermögensgegenstandes
  1. Sachbezüge haben keine Auswirkungen auf die Lohn-/Gehaltsabrechnung, da sie durch die Nutzung einer Sache bestehen und nicht ausbezahlt werden
  2. Sachbezüge erhöhen in der Lohn-/Gehaltsabrechnung das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt, werden jedoch bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages wieder abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag sich um die Steuer und Sozialversicherung, die auf den Sachbezug entfällt, verringert
  3. Sachbezüge erhöhen in der Lohn-/Gehaltsabrechnung das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt, sie haben die selben Auswirkungen wie Gehaltserhöhungen (Erhöhung des Steuersatzes und der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch erhöhte Auszahlung durch höheres Bruttogehalt)
  4. Sachbezüge dürfen einem Arbeitnehmer nicht gewährt werden
  1. direkt gegen das Aufwandskonto „Gehälter“
  2. gegen das Passivkonto „Verbindlichkeiten Lohn-/KiSt“
  3. gegen das Aufwandskonto „sonstige betriebliche Steuern“
  4. gegen das Passivkonto „Verbindlichkeiten soziale Sicherheit“
  1. Das Bruttogehalt stellt den Aufwand für den Arbeitgeber dar, während das Nettogehalt den Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer darstellt
  2. Beim Bruttogehalt sind die Steuern und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung noch nicht abgezogen, beim Nettogehalt hingegen schon
  3. Das Bruttogehalt beinhaltet im Gegensatz zum Nettogehalt noch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  4. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt liegt lediglich in der Umsatzsteuer
  1. Disagio bedeutet, dass die Zinsen für ein Jahr zum Jahresende mit der Darlehensschuld verrechnet werden und diese somit erhöhen
  2. Ein Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der Darlehensschuld und dem Auszahlungsbetrag
  3. Ein Disagio ist ein zinsähnlicher Abzug von dem Auszahlungsbetrag eines Darlehens, das steuerrechtlich über die Laufzeit abgeschrieben wird
  4. Ein Disagio beinhaltet die Bearbeitungsgebühr der Bank und hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag des Darlehens
  1. Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer zu buchen, da die Leistung noch nicht ausgeführt ist
  2. bei dem Konto „erhaltene Anzahlungen“ handelt es sich um ein Passivkonto
  3. bei dem Konto „erhaltene Anzahlungen“ handelt es sich um ein Ertragskonto
  4. erhaltene Anzahlungen mindern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da hier Ausgangsrechnungen durch mehrere Raten bezahlt werden
  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im produzierenden Gewerbe benötigt
  2. Rohstoffe sind nicht Hauptbestandteil der Erzeugnisse, sie gehen lediglich mit untergeordneter Bedeutung in das Erzeugnis ein
  3. Bei der Herstellung von Holzmöbeln gilt das Holz als Rohstoff
  4. Bei der Herstellung von Holzmöbeln gilt das Holz als Hilfsstoff
  5. Bei der Herstellung von Holzmöbeln gilt Holz als Betriebsstoff
  1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Wareneinkauf und Vorsteuer
  2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Wareneinkauf und Vorsteuer
  3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer
  4. Wareneinkauf und Vorsteuer an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  5. Wareneinkauf und Vorsteuer an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  1. Der Wareneinsatz stellt die Summe aller Wareneinkäufe einer Periode dar
  2. Der Wareneinsatz ist der Abgang von Waren, aus denen die Umsatzerlöse erzielt wurden
  3. Die Buchung des Wareneinsatzes erfolgt gegen ein Aufwandskonto (Soll-Buchung) und gegen das Bestandskonto der Waren (Haben-Buchung)
  4. Der Wareneinsatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den Umsatzerlösen und dem Wareneinkauf einer Periode
  1. USt-Traglast – abziehbare Vorsteuer = USt-Zahllast
  2. steuerpflichtiger Umsatz * Steuersatz = USt-Zahllast
  3. steuerpflichtiger Umsatz – abziehbare Vorsteuer = USt-Zahllast
  4. abziehbare Vorsteuer – USt-Traglast = USt-Zahllast
  1. Erträge stehen auf der Habenseite des Ertragskontos
  2. Aufwendungen stehen auf der Sollseite des Aufwandskontos
  3. Passivkonten nehmen im Soll zu
  4. Aktivkonten nehmen im Haben ab
  1. Bilanzverlängerung
  2. Bilanzverkürzung
  3. Aktivtausch
  4. Passivtausch
  1. aus der Differenz zwischen dem Vermögen und dem Fremdkapital
  2. aus der Differenz zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen
  3. aus der Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen
  4. aus der Differenz zwischen dem Vermögen und dem Anlagevermögen
  1. auf das Eigenkapital
  2. auf das Fremdkapital
  3. auf das Anlagevermögen
  4. auf das Umlaufvermögen
  1. Wer nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet ist, ist es auch nach Steuerrecht
  2. Wer nach Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet ist, ist es auch nach Handelsrecht
  3. § 141 AO enthält eine Befreiungsvorschrift, nach der Unternehmen die zwar nach handelsrechtlichen Vorschriften Bücher führen müssen, für steuerliche Zwecke davon befreit sind
  4. § 241 a HGB enthält eine Vorschrift, die Kapitalgesellschaften bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit
  1. Geldanlagen bei einer Bank
  2. Vermögen, das dazu dient, dem Unternehmen langfristig zu dienen
  3. Vermögen, das dazu dient, die technischen Anlagen zu besichern
  4. Vermögen, das dazu dient dem Unternehmen kurzfristig zu dienen
  1. nach ihrer Fälligkeit
  2. nach ihrer Höhe
  3. nach dem Namen des Gläubigers
  4. nach dem Entstehungsdatum der Schuld
  1. nach dem Grad der Liquidität
  2. nach der Höhe ihres Wertes
  3. ach dem Zeitpunkt der Anschaffung
  4. Nach alphabetischer Reihenfolge
  1. Ein Inventar ist ein Verzeichnis sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die einzeln nach ihrer Art, ihrer Menge und ihrem Wert zu einem bestimmten Stichtag wiedergegeben werden.
  2. Ein Inventar ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
  3. Ein Inventar gibt sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zusammengefasst und in Kontenform gegliedert zu einem bestimmten Stichtag wieder
  4. Ein Inventar gibt sämtliche Erträge und Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres wieder, aus denen sich der Gewinn bzw. Verlust ergibt
  1. 10 Jahre
  2. 6 Jahre
  3. 5 Jahre
  4. 3 Jahre
  1. Rechtschreibfehler
  2. Abkürzungen können nicht nachvollzogen werden
  3. unvollständige Aufzeichnungen
  4. die Aufzeichnungen können im Nachhinein verändert werden

Dozent des Vortrages Rechnungslegung und Business-Controlling - Kosten- und Leistungsrechnung Teil 5

 Manuela Ruck StBin

Manuela Ruck StBin

Manuela Ruck ist selbständige Steuerberaterin mit eigener Kanzlei in München. Während ihrer Angestelltentätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft hat sie berufsbegleitend Betriebswirtschaftslehre an der FOM studiert. Anschließend war sie einige Jahre in der Accounting-Abteilung eines großen Telekommunikationskonzerns beschäftigt und ist neben ihrer Selbständigkeit aktuell als Tax/Finance-Managerin (Syndikus-Steuerberaterin) in einem mittelständischen Telekommunikationskonzern tätig.


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