Auf einen Blick
- Seit dem 1. Januar 2026 dürfen qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen (Pflegekompetenzgesetz, 2026).
- Die Vergütungen der Krankenhäuser dürfen von 2027 bis 2029 höchstens um die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt steigen (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).
- Bund und Länder stellen von 2027 bis 2031 bis zu 2 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege bereit (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).
- Seit dem 2. Februar 2025 müssen Einrichtungen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen (Art. 4 KI-Verordnung, 2024).
Was ändert sich 2027 für Kliniken und Pflegeeinrichtungen?
Die Pflegereform 2027 ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel aus beschlossenen und geplanten Regelungen. Für Krankenhäuser dürfen die Vergütungen von 2027 bis 2029 höchstens um die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt steigen (Bundesministerium für Gesundheit, 2026). Die Ausgangslage ist angespannt: Laut DKI-Krankenhaus-Barometer 2025 schrieben 66 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser im Jahr 2024 Verluste.
Für Pflegeeinrichtungen ist dagegen noch vieles offen. Das Bundeskabinett hat den ersten Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) am 30. September 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. In großen Teilen soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 gelten. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro (Bundesregierung, 2026).
Welche neuen Aufgaben entstehen für Pflegefachpersonen?
Neue Aufgaben entstehen vor allem in der eigenverantwortlichen Heilkunde, in der Begleitung Pflegebedürftiger und durch die Neuordnung der Klinikstandorte. Jede dieser Veränderungen setzt Qualifikation voraus, die viele Teams erst aufbauen müssen.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz Pflegekompetenzgesetz, gilt seit dem 1. Januar 2026. Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation dürfen damit bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.
Das PNOG sieht zusätzlich eine neue Pflegebegleitung vor. Sie soll Pflegebedürftige und Angehörige beraten, die Versorgung planen und Fallmanagement übernehmen. Nach dem Regierungsentwurf sollen die bisherigen Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehenden ab 2029 in die Pflegebegleitung übergehen. Der Entwurf verlangt dafür pflegefachliche Qualifikation sowie Erfahrung in Fallmanagement und Versorgungsplanung.
Warum wird Digital- und KI-Kompetenz zur Pflichtaufgabe?
Technik entlastet nur, wenn Teams sie sicher bedienen. Die Reformen setzen gezielt auf Digitalisierung, und für den Umgang mit KI gilt bereits heute eine Kompetenzpflicht.
Für die Digitalisierung der Langzeitpflege stellen Bund und Länder zwischen 2027 und 2031 bis zu 2 Milliarden Euro bereit (Bundesministerium für Gesundheit, 2026). Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen zudem ab 2028 befristet Transformationsstellenanteile vereinbaren dürfen. Transformationsstellenanteile sind unbesetzte Stellenanteile, die über die Pflegesätze für personalentlastende Technik genutzt werden. Diese Technik wirkt erst, wenn das Team sie im Alltag einsetzt.
Nach Artikel 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) müssen Einrichtungen, die KI-Systeme einsetzen, seit dem 2. Februar 2025 für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Das betrifft etwa KI-gestützte Dokumentation, Dienstplanung oder Entscheidungsunterstützung. Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die solche Systeme einführen, sollten Schulungen deshalb von Anfang an mitplanen.
Wie gelingt Weiterbildung im Klinikalltag trotz gedeckelter Budgets?
Wenn Budgets gedeckelt sind, kommt es auf effiziente Weiterbildung an. Sie muss in den Schichtbetrieb passen, Pflichtschulungen und neue Kompetenzen bündeln und sich mit wenig Verwaltungsaufwand organisieren lassen. Für längere Qualifizierungen kann zusätzlich öffentliche Förderung genutzt werden.
Ein großer Teil der Schulungszeit in Kliniken fließt in wiederkehrende Pflichtunterweisungen wie Hygiene, Arbeitsschutz, Brandschutz oder Datenschutz. Online-Formate senken hier die Ausfallzeiten, weil Beschäftigte Kurse zwischen den Schichten oder mobil absolvieren können. Der Lecturio Klinikcampus bündelt dafür über 200 Online-Kurse in drei Modulen: Compliance, Krankenhaus-Management und Personalentwicklung. Neben Pflichtunterweisungen wie Hygiene, Strahlenschutz oder Basic Life Support enthält der Compliance-Bereich auch Unterweisungen zu KI-Anwendungen und zur KI-Verordnung im Klinikum. Das KI-Trainingspaket zum EU AI Act ist im Klinikcampus enthalten.
Für Leitungen, die Veränderungen steuern müssen, bietet das Modul Krankenhaus-Management Kurse zu Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Patientensicherheit und Führung. Im Modul Personalentwicklung stehen unter anderem KI und Digitalisierung, Projektmanagement und Softskills zur Auswahl.
Für längere berufliche Qualifizierungen kommt zusätzlich die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III infrage. Lecturio bietet dafür AZAV-zertifizierte Online-Kurse an, die über das Qualifizierungschancengesetz förderfähig sind.
Fazit
Die Pflegereform 2027 setzt neue Rahmenbedingungen, über den Erfolg der Umsetzung entscheiden aber die Kompetenzen der Teams. Wer Heilkunde, Pflegebegleitung, neue Fachgebiete und digitale Technik jetzt in die Weiterbildungsplanung aufnimmt und Fördermittel früh prüft, startet mit Vorsprung in die Reformjahre. Mit dem Lecturio Klinikcampus und dem enthaltenen KI-Trainingspaket lassen sich Pflichtunterweisungen, Führungsthemen und KI-Kompetenz dabei auf einer Plattform organisieren.
Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben dürfen Pflegefachpersonen seit dem Pflegekompetenzgesetz übernehmen?
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zunächst betrifft das die Versorgung chronischer Wunden, Diabetes und Demenz. Den konkreten Leistungskatalog legt die Selbstverwaltung in Verträgen fest.
Müssen Kliniken ihre Beschäftigten im Umgang mit KI schulen?
Ja, wenn sie KI-Systeme einsetzen. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 dazu, für ausreichende KI-Kompetenz des Personals zu sorgen. Eine bestimmte Schulungsform schreibt die Verordnung nicht vor.
Welche Weiterbildung brauchen Pflegeteams durch die Pflegereform 2027?
Der Bedarf hängt von den neuen Aufgaben ab. Für die erweiterten Befugnisse nach dem Pflegekompetenzgesetz sind Zusatzqualifikationen in Wundmanagement, Diabetesversorgung und Demenz gefragt, für die geplante Pflegebegleitung Kompetenzen in Beratung und Case Management. Hinzu kommen Digital- und KI-Kompetenz sowie eine strukturierte Einarbeitung, wenn Teams durch die Krankenhausreform in neue Fachgebiete wechseln.
Wie lässt sich Weiterbildung in den Schichtbetrieb integrieren?
Online-Kurse lassen sich zeitlich flexibel zwischen den Schichten absolvieren und verursachen kaum Ausfallzeiten. Kurze Lerneinheiten, mobile Nutzung und Offline-Zugriff erleichtern das Lernen zusätzlich. Wichtig ist, Schulungszeiten fest im Dienstplan einzuplanen, damit Weiterbildung nicht in der Freizeit stattfinden muss.
Quellen
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026)
- BMG: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026)
- BMG: Pflegekommission eingesetzt (14.10.2026)
- Bundesregierung: Qualifikationen von Pflegekräften besser nutzen (Pflegekompetenzgesetz)
- Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken (30.09.2026)
- Bundestag: Bundestag berät über Neuordnung der Pflegeversicherung (KW 45/2026)
- DKG: Pressemitteilung zum DKI-Krankenhaus-Barometer 2025 (29.12.2025)
- DBfK: Stellungnahme zum KHAG (15.12.2025)
- DBfK: Stellungnahme zum PNOG (10.06.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex