Kein neues Gesetz: Der EU AI Act gilt schon seit 2024
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seitdem läuft ein gestaffelter Zeitplan, der die Pflichten schrittweise scharf schaltet. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken, sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Unternehmen müssen seitdem dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend geschult sind, um KI-Systeme sicher und verantwortungsvoll einzusetzen. Was der EU AI Act grundsätzlich vorschreibt und warum Weiterbildung dabei eine zentrale Rolle spielt, haben wir bereits im Artikel „EU AI Act und Weiterbildung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen” eingeordnet.
Was ändert sich nun am 2. August 2026? Ab diesem Datum gilt die Verordnung für KI-Systeme vollständig und auch der Sanktionsrahmen greift.
Was zum 2. August 2026 konkret in Kraft tritt
Zwei Dinge sind für die meisten Unternehmen relevant. Erstens: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 greifen. Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes und Emotionserkennungssysteme müssen ab diesem Zeitpunkt klar als solche gekennzeichnet werden. Zweitens: Die Marktüberwachungsbehörden – in Deutschland unter anderem die Bundesnetzagentur – nehmen ihre Arbeit vollumfänglich auf, der Sanktionsrahmen der Verordnung greift ab diesem Tag in ganzer Breite.
Genau das ist der eigentliche Unterschied zu den vorangegangenen Fristen: Bisher galten die Pflichten zwar rechtlich, wurden aber kaum aktiv geprüft. Ab August können Behörden gezielt kontrollieren – und bei Verstößen gegen die verbotenen KI-Praktiken von Artikel 5 Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis kommt hinzu: Artikel 4 betrifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln oder Hochrisiko-Anwendungen betreiben. Als „Betreiber” gilt jedes Unternehmen, das ein KI-System im eigenen Namen einsetzt – vom ChatGPT-Einsatz im Kundenservice bis zur automatisierten Datenanalyse.
Konkrete Schritte bis zum Stichtag
Vier Punkte sollten Unternehmen jetzt priorisieren. Erstens ein Inventar aller im Unternehmen genutzten KI-Systeme erstellen und diese grob einer Risikoklasse zuordnen. Zweitens die eigene Rolle klären: Anbieter oder Betreiber, da sich die Pflichten unterscheiden. Drittens KI-Kompetenz systematisch aufbauen, mit dokumentiertem Nachweis für Mitarbeitende und mit vertieftem Risikowissen für Führungskräfte. Viertens Verantwortlichkeiten für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte festlegen, bevor die Transparenzpflicht greift.
Mit Lecturio den Nachweis strukturiert erbringen
Lecturio hat sein Kursangebot gezielt auf diese Anforderungen zugeschnitten. Im Zentrum stehen zwei Pflichtunterweisungen: KI-Training für alle Mitarbeitenden, das Chancen und Risiken von KI realistisch einordnet und den rechtssicheren Umgang mit KI-generierten Inhalten vermittelt. Außerdem die Führungskräfte-Version zur KI-Verordnung, die Risikostufen von KI-Systemen, Anbieter- und Betreiberpflichten sowie Risikomanagement abdeckt. Diese KI-Trainings schließen mit einem dokumentierten Kompetenznachweis nach Art. 4 EU AI Act ab.
Darüber hinaus bietet Lecturio Kompetenzkurse für den Arbeitsalltag: von den KI-Grundlagen über ChatGPT- und Copilot-Schulungen bis zu Claude Grundlagen und Vibe Coding mit Claude Code. So verbindet sich die gesetzlich geforderte Unterweisung mit echtem Praxisnutzen im Team. Die Kurse sind online und flexibel buchbar, mit garantiertem Kursbeginn zum Wunschtermin. Alle Informationen und ein Kontaktformular für unser KI-Training finden Sie hier.
Fazit
Der EU AI Act ist keine neue Überraschung, sondern ein seit 2024 laufender Prozess, der am 2. August 2026 in seine bislang wirkungsvollste Durchsetzungsphase eintritt. Unternehmen, die jetzt handeln statt abzuwarten, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch ein Team, das KI-Werkzeuge tatsächlich sicher nutzen kann. Lecturio unterstützt dabei mit Pflichtunterweisungen und praxisnahen Kursen, die beides zusammenbringen.