Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Dauer, Höhe und Sonderformen des Arbeitslosengeldes
  • Anrechnung von Einkommen und sonstige Leistungen
  • Eingliederungszuschuss
  • Gründungszuschuss

Quiz zum Vortrag

  1. Aus der Variablen des Alters
  2. Aus der Variablen der Selbst- oder Fremdverschuldung des Arbeitsaustritts
  3. Aus der Variablen der Dauer meiner vorherigen Beschäftigung
  4. Grundsätzlich aus 60% des vorherigen Nettoarbeitsentgeld
  1. Teilarbeitslosengeld
  2. Teilzeitarbeitslosengeld
  3. Insolvenzverwaltungsgeld
  4. Kurzarbeitergehalt
  1. Wenn man weniger als 15 Stunden die Woche arbeitet.
  2. Wemm man weniger als 13 Stunden die Woche arbeitet.
  3. Wenn man nur 20 Stunden die Woche arbeitet.
  4. Wenn man 40 Stunden die Woche arbeitet.
  1. Er ist eine Ermessensache.
  2. Es muss eine Entgeldersatzleistung nach SGB III bezogen worden sein.
  3. Bei Beantragung des Zuschusses muss noch ein Anspruch auf ALG für mindestens 90 Tage bestehen.
  4. Er ist nur beantragbar, wenn der Betreffende keinerlei Altlasten vorzuweisen hat.

Dozent des Vortrages Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Wie errechnet sich mein Arbeitslosengeld? Welche Förderungen kommen für ...

... dem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner auf der Lohnsteuerkarte mindestens ein Kind eingetragen ist, ansonsten 60 % des sogenannten pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes maßgeblich ist ...

... Kurzarbeitergeld. Der Arbeitsplatz kann bei vorübergehendem Arbeitsausfall durch ...

... Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht ...

... wenn Zahlungsansprüche anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. - Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach ...

... Näher geregelt in § 95 bis § 100 SGB III 09.11.2013. ...

... das erzielte monatliche Einkommen wird nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten bis auf einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro ...

... Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme bzw. für einen Umzug. Dabei kann auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, in EU assoziierten Staaten oder in der ...

... Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch. 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, ...

... (2) Arbeitgeber können Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende ...

... deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten ...

... Die Förderdauer kann bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ...

... einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (in erster Linie also Arbeitslosengeld) bezogen haben oder Förderung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. ...