Vertragsgestaltung im internationalen Einkauf von Mag., MSc Gudrun Gradinger

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertragsgestaltung im internationalen Einkauf“ von Mag., MSc Gudrun Gradinger ist Bestandteil des Kurses „Einkauf und Supply Management“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einleitung, Ziele & Agenda des Kurses
  • Rechtssysteme - Rechtskreise
  • UN Kaufrecht
  • Vertragssabschluss
  • AGB
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistung
  • Garantie
  • Schadenersatz
  • Aspekte im Vertrag
  • Umgang mit Vertragsaspekten

Quiz zum Vortrag

  1. Deutsch/Österreichisch
  2. Anglo-Amerikanisch
  3. Romanisch
  4. Südamerikanisch
  5. Australien/Ozeanien
  1. Es ist Teil des nationalen Rechts, dort wo es ratifiziert ist
  2. Es ersetzt die nationalen Regelungen, in den Bereichen, in denen es regelt
  3. Ist ein eigener, immer geltender Internationaler Rechtskreis
  4. Ist nur in China durchsetzbar
  1. Deckungsgleichheit von Angebot und Annahme
  2. Übereinstimmung in den wesentlichen Vertragsbestandteilen
  3. Versenden des Gutes durch den Lieferanten
  4. Zahlung des Kaufpreises
  1. Ja, aber sie sollten zusätzlich zur Vertragssprache auch in Englisch formuliert werden
  2. Nein, sind nur in English gültig
  3. Nein, sie können nur in nationalen Lieferverträgen angewandt werden
  4. Incoterms gelten immer automatisch
  1. Ersetzt das nationale Recht der Vertragsstaaten in den Punkten, in denen es geregelt ist
  2. In Deutschland geltendes Recht für grenzüberschreitende Warenkäufe
  3. Anwendung in über 60 Ländern
  4. Es besteht in Symbiose mit dem nationalen Recht

Dozent des Vortrages Vertragsgestaltung im internationalen Einkauf

Mag., MSc Gudrun Gradinger

Mag., MSc Gudrun Gradinger

Mag. Gudrun Gradinger, MSc bietet Beratung im Einkauf und Supply Chain Management sowie Interimsmanagement in diesem Bereichen als freiberuflicher Consultant an. Flexibiltät und Mobilität erlauben eine umfassende Kundenbetreuung.

Kundenrezensionen

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Gewährleistung/Mängelrüge: 1-14 Tage •Weitreichende Haftung des b2b Verkäufers ...

  • ... Eigentumsvorbehalt (Pfand, Register) •Gewährleistung/Mängelrüge: etwas länger ...

  • ... Ozeanasien: AUS, NZ, J, TW, Hongkong, Singapur, ...

  • ... Grundsatz der Gegenleistung (consideration) •Mündliche Angebote sind frei widerruflich ...

  • ... Mélange: Konfuzius & Deutschland ...

  • ... Hinduistisch: Sri Lanka, Indien –Mischungen: Südafrika, Philippinen ...

  • ... Vollstreckung nur: –EU –Aruba –British Columbia –Israel ...

  • ... lt Vertrag –Rüge: binnen 3-4 Tagen, Anzeige 4-7 Tage –Leistungsstörung: •Verschulden ist nicht maßgeblich ...

  • ... Empfängerhorizont ist maßgeblich ...

  • ... AGBs: wichtige Punkte immer im Hauptvertrag regeln ...

  • ... International nicht effektiv! •Vereinbarung nach Schuldrecht gemäß Landesgesetzgebung ...

  • ... Untersuchung durch Servicegesellschaft •Inspektion durch Spediteur bei der Verladung ...

  • ... Bedingungen genau formulieren ...

  • ... UN Kaufrecht: –kein Verschulden ...

  • ... Teilweise in Südamerika & Arab. Welt: Schiedsvereinbarung erst nach dem ...