Der Vortrag „Vertragsgestaltung im internationalen Einkauf“ von Mag., MSc Gudrun Gradinger ist Bestandteil des Kurses „Einkauf und Supply Management“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Rechtskrreise sind Ihnen bekannt?
Ist das UN Kaufrecht ein eigenständiger Rechtskreis?
Wie kommt es zum Vertragsabschluss?
Können Incoterms in internationalen Verträgen verwendet werden, wenn die Vertragssprache nicht englisch ist?
Welche Aussagen zum UN-Handelsrecht sind korrekt?
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... Gewährleistung/Mängelrüge: 1-14 Tage •Weitreichende Haftung des b2b Verkäufers ...
... Eigentumsvorbehalt (Pfand, Register) •Gewährleistung/Mängelrüge: etwas länger ...
... Ozeanasien: AUS, NZ, J, TW, Hongkong, Singapur, ...
... Grundsatz der Gegenleistung (consideration) •Mündliche Angebote sind frei widerruflich ...
... Mélange: Konfuzius & Deutschland ...
... Hinduistisch: Sri Lanka, Indien –Mischungen: Südafrika, Philippinen ...
... Vollstreckung nur: –EU –Aruba –British Columbia –Israel ...
... lt Vertrag –Rüge: binnen 3-4 Tagen, Anzeige 4-7 Tage –Leistungsstörung: •Verschulden ist nicht maßgeblich ...
... Empfängerhorizont ist maßgeblich ...
... AGBs: wichtige Punkte immer im Hauptvertrag regeln ...
... International nicht effektiv! •Vereinbarung nach Schuldrecht gemäß Landesgesetzgebung ...
... Untersuchung durch Servicegesellschaft •Inspektion durch Spediteur bei der Verladung ...
... Bedingungen genau formulieren ...
... UN Kaufrecht: –kein Verschulden ...
... Teilweise in Südamerika & Arab. Welt: Schiedsvereinbarung erst nach dem ...