Persönliche Steuerpflicht und Berechnungsschema von Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Persönliche Steuerpflicht und Berechnungsschema“ von Dipl.-Kfm. Andreas Bayer ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuergesetz“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung und Überblick
  • Persönliche Steuerpflicht
  • unbeschränkte Steuerpflicht
  • beschränkte Steuerpflicht
  • Berechnungsschema

Dozent des Vortrages Persönliche Steuerpflicht und Berechnungsschema

Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

Andreas Bayer ist als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt für den Genossenschaftsverband Bayern e.V. tätig. Darüber hinaus führt er seine eigene Kanzlei Andreas Bayer - Rechts- und Steuerberatung in München und ist Geschäftsführer der Acriba Auditing Associates GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg.

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Andreas Bayer Jura, BWL und Kulturwirtschaft an den Universitäten Passau, Erlangen-Nürnberg und Würzburg und schloss sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen sowie dem akademischen Grad Diplom-Kaufmann ab. Anschließend war er mehrere Jahre für den Bereich Bilanzierung und Steuern eines börsennotierten Konzerns in Frankfurt am Main verantwortlich.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2: A. Persönliche Steuerpflicht I. Unbeschränkte ...

... die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen wird (Weltvermögensprinzip). Vorrangige Regelung eines DBA ...

... Anrechnung ausländischer Steuern führt eine Bereicherung in Höhe von EUR 600.000 - nach Berücksichtigung von Freibeträgen - zu einer Besteuerung in Höhe von EUR 21.000. In Spanien ergibt sich für den Erwerb des ...

... 2 ErbStG nicht einfach von der deutschen Erbschaftsteuer abgezogen werden, sondern nur maximal in dem Umfang, in dem die deutsche Erbschaftsteuer vor Anrechnung der ausländischen Steuer anteilig auf das steuerpflichtigen Auslandsvermögen entfällt. Abzugsfähiger Anteil = Lösung: ...

... Frankreich nein 5% - 40% Schweden nein Griechenland 1% - 10% 1% - 10% Slowakei nein Großbritannien nein 40% (TGBP 50 frei) Slowenien nein Irland nein 25% (EUR 434 frei) Spanien 7,65% - 40,8% Italien 4% Tschechien nein Lettland nein Ungarn ...

... Bayer, WP/StB/RA 8 Teil 2: A.I. Unbeschränkte Steuerpflicht ...

... der Entstehung der Steuer ist Inländer oder Inländer ist u. a., wer deutscher Staatsangehöriger ohne Inlandswohnsitz ist, wenn er nicht länger als ...

... Dipl.-Kfm. Andreas Bayer, WP/StB/RA 10 Teil ...

... 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG - zusätzlich bei deutschen Staatsangehörigen: ununterbrochener Aufenthalt im Ausland länger ...

... beschränkte Steuerpflicht, § 4 AStG - Erblasser/Schenker in einem „Niedrigsteuerland“ (§ 2 Abs. 2 AStG) ansässig ist/war. - Erblasser/Schenker in den letzten 10 Jahren vor ...

... und forstwirtschaftliches Vermögen, Inländisches Grundvermögen, Inländisches Betriebsvermögen, Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung ...

... Steuerpflicht - Optierung zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG) auf Antrag des Erwerbers möglich, wenn bzw. Schenker ...

... EUR 2.000 bei unbeschränkter Steuerpflicht (§ 16 Abs. 2 ErbStG) gelten die persönlichen Freibeträge für unbeschränkt Steuerpflichtige => Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG kann nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten ...

... Dipl.-Kfm. Andreas Bayer, WP/StB/RA 16 Teil ...

... auf den Todesfall z. B. Leistungen aus Lebensversicherungen Nachlassverbindlichkeiten sind: Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, ...

... WP/StB/RA 18 Teil 2: B. Schema zur Ermittlung der Erbschaftsteuer Direkt ...

... Schema zur Ermittlung der Erbschaftsteuer Steuerpflichtiger Erwerb ...

... Persönliche Steuerbefreiungen Steuerpflichtiger Erwerb = Gesamtes Nachlassvermögen des Erblassers x Steuersatz entsprechend Steuerklasse Erbschaftsteuer = Sachliche Steuerbefreiungen (§ 13, 13a, 13b, 13c, 17 ErbStG. Hausrat bis EUR 41.000 (Personen der Stkl. I) bzw. bis EUR 12.000 (Personen der Stil. II und III). Zu eig. Wohnzwecken genutzte Wohnungen an ...

... 5, 15, 16 ErbStG) Die Höhe des persönlichen Steuerfreibetrags richtet sich nach der Steuerklasse (§ 15 ErbStG). Es existieren drei Steuerklassen: Steuerklasse I: Ehegatten und Lebenspartner Kinder, Enkelkinder, ...

... Vermögensvorteile Nachlassgegenstände / Nachlassverbindlichkeiten = Reinnachlass Wert der Bereichung x rbquote Sachliche Steuerbefreiungen abzüglich Persönliche Steuerbefreiungen Steuerpflichtiger Erwerb = Gesamtes Nachlassvermögen des Erblassers x Steuersatz entsprechend Steuerklasse Erbschaftsteuer = Persönliche Steuerbefreiungen ...

... entsprechend Steuerklasse Erbschaftsteuer = Steuersätze (§ 19 ErbStG): Steuersatz entsprechend Steuerklasse Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich …