ZPO: Versteigerung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen

ZPO: Versteigerung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen

Möchte der Gläubiger Ansprüche gegenüber einem Schuldner zwangsweise durchsetzen und wird daraufhin eine bewegliche Sache des Schuldners gepfändet, erfolgt die Verwertung und Befriedigung des Gläubigers durch öffentliche Versteigerung. Folgender Beitrag erläutert die zwei verschiedenen Versteigerungsarten und deren Voraussetzungen.
Versteigerung bei der Vollstreckung
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

Inhalt

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Die vom Gesetz vorgesehene Regelform der Verwertung ist die öffentliche Versteigerung. Zuständig ist der Gerichtsvollzieher, der die erste Pfändung vorgenommen hat.

Es gibt zwei Formen der Versteigerung, nämlich die Versteigerung vor Ort und die Internetversteigerung (§ 814 Abs. 2 ZPO). Der Gerichtsvollzieher kann zwischen beiden Formen wählen.

Versteigerung1
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I. Die Versteigerung vor Ort

1. Termin und Ort der Versteigerung

Die Versteigerung vor Ort (§ 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erfolgt an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit. Diese bestimmt der zuständige Gerichtsvollzieher.

Ort und Termin der Versteigerung sind öffentlich bekannt zu machen (§ 816 Abs. 3 ZPO). Der Ort der Versteigerung muss in der Gemeinde liegen, in der die Pfändung geschehen ist, der Termin darf nicht vor Ablauf einer Woche seit der Pfändung anberaumt werden (§ 816 Abs. 1 ZPO).

2. Der Ablauf der Versteigerung

a)  Die Eröffnung des Termins

Der Gerichtsvollzieher stellt die zu versteigernden Sachen zum Verkauf und zur Besichtigung durch Kauflustige bereit (§ 144 Nr. 1 GVGA).

Danach folgt die Eröffnung des Termins, welcher damit beginnt, dass der Gerichtsvollzieher die Versteigerungsbedingungen bekannt gibt (§§ 817, 817a ZPO;§ 145 Nr. 1 GVGA).

Folgend bietet er nacheinander die einzelnen Pfandstücke an und fordert die Interessenten auf, Gebote abzugeben.

Dabei gibt er den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache und das Mindestgebot bekannt, welche die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes beträgt (§ 817a Abs. 1 ZPO).

b) Die Abgabe der Gebote

Das Gebot erhält das Angebot, die Pfandsache gegen Zahlung des genannten Betrages zu erwerben. Wird ein höheres Gebot abgegeben, erlischt das vorherige Gebot (§ 817 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 156 S. 2 BGB).

Aus § 1239 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich, dass auch der vollstreckende Gläubiger und der Schuldner mitbieten können.

Bleiben die Gebote unter dem Mindestgebot, hat das die Versagung des Zuschlags zur Folge, sofern nicht alle beteiligten Gläubiger und der Schuldner mit der Erteilung des Zuschlags einverstanden sind oder die sofortige Versteigerung aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist (§ 145 Nr. 2c GVGA).

c) Die Erteilung des Zuschlags

Die Erteilung des Zuschlags setzt voraus, dass das Mindestgebot erreicht wird. Der Meistbietende bekommt den Zuschlag erteilt. Dem Zuschlag soll ein dreimaliger Aufruf vorausgehen (§ 817 Abs. 1 ZPO).

Die Übergabe der Sache an den Ersteher erfolgt nach Erteilung des Zuschlags. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kaufgeld vorher gezahlt worden ist oder bei Ablieferung gezahlt wird (§ 817 Abs. 1 ZPO).

Wird der Zuschlag an den Gläubiger erteilt, ist dieser von der Pflicht der Barzahlungspflicht befreit, insofern als der Erlös seiner Befriedigung zu verwenden ist (§ 817 Abs. 4 S. 1 ZPO).

Der Versteigerungserlös ist vom Gerichtsvollzieher nach Abzug der Kosten der Vollstreckung in der Höhe an den Gläubiger abzuliefern, die zu dessen Befriedigung erforderlich ist. Ein möglicher Überschuss gebührt dem Schuldner.

Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht (§ 818 ZPO). Der Gerichtsvollzieher hat ein Protokoll über den Ablauf der Versteigerung aufzunehmen (§ 762 ZPO).

II. Die Internetversteigerung

Die Internetversteigerung erfolgt nicht zu einem festen Termin an einem festen Ort, sondern läuft während eines Bietzeitraumens rund um die Uhr ab.

Prinzipiell gelten die Regeln der Versteigerung vor Ort, mit einigen Abweichungen:

Die Regelungen über Ort und Termin sind nicht anwendbar. Die Einzelheiten sind gemäß § 814 Abs. 3 ZPO in Rechtsverordnungen der Landesregierungen zu bestimmen. Hier werden die Versteigerungsplattform, die Zulassung zur und der Ausschluss von der Versteigerung, Beginn, Ende und Abbruch der Versteigerung und die Bedingungen geregelt.

Diese Versteigerungsplattform wird verwendet.

Merke: Eine bei ebay.de vom Gerichtsvollzieher betriebene Auktion ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne von § 814 ZPO, hier liegt ein privatrechtlicher Vertragsschluss vor.

III. Fazit

Der Ablauf einer öffentlichen Versteigerung sollte Jurastudent*innen zumindest in den Grundzügen bekannt sein. Vor allem ist es wichtig, den Unterschied zwischen den zwei Versteigerungsarten zu kennen.

Quellen

  • Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Auflage, München 2011

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.