Der Wechsel zwischen Berufung und Revision

Der Wechsel zwischen Berufung und Revision

Die bekanntesten Rechtsmittel im Strafrecht sind Berufung (§§ 312 ff. StPO) und Revision (§§ 333 ff. StPO). Immer wieder hört oder liest man Ankündigungen berühmter Verteidiger, sie werden eines dieser beiden Rechtsmittel einlegen. Kaum einer weiß allerdings, dass es möglich ist, von dem einen zum anderen zu wechseln – häufig kann dieses Vorgehen sinnvoll sein.
Wechsel zwischen Berufung und Revision
Lecturio Redaktion

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25.01.2024

Inhalt

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I. Allgemeines

Berufung und Revision schließen sich nicht aus. Im Strafrecht gibt es Urteile, die sowohl mit der Berufung als auch mit der Revision angefochten werden können. Namentlich handelt es sich dabei um die Urteile der Amtsgerichte. Diese sind gemäß § 312 StPO berufungsfähig. Darüber hinaus sind sie aber auch direkt mit der Revision angreifbar, wie sich aus § 335 Abs. 1 StPO ergibt. Wird die Möglichkeit genutzt, ein solches Urteil direkt mit der Revision anzugreifen, spricht man von einer Sprungrevision.

Auf welches Rechtsmittel die Wahl fällt, hängt davon ab, welches Ziel man verfolgt. Hält man eine zweite Tatsacheninstanz für zielführend, ist die Berufung das geeignete Rechtsmittel. Das Berufungsgericht trifft seine Entscheidung grundsätzlich in der gleichen Weise wie das Ausgangsgericht, §§ 323, 324 StPO. Insbesondere wird eine neue Beweisaufnahme durchgeführt.

Innerhalb der erneuten Beweisaufnahme sind neue Beweismittel zulässig, § 323 Abs. 3 StPO. Deshalb macht die Berufung dann Sinn, wenn neue Beweise zur Verfügung stehen. Aber auch wenn man sich erhofft, das Berufungsgericht werde nach erneuter Beweisaufnahme die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als das Ausgangsgericht, ist die Berufung geeignet.

Hingegen ist die Revision die bessere Wahl, wenn es bei den erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen bleiben soll. Dies kann der Fall sein, wenn lediglich Rechtsfragen geklärt werden sollen. Das Revisionsgericht soll dann zum Beispiel prüfen, ob der erstinstanzlich festgestellte Sachverhalt unter ein Strafgesetz subsumiert werden kann oder nicht.

Ebenso ist die Revision das bessere Rechtsmittel, wenn der Revisionsführer meint, die Tatsachenfeststellung habe zweifelsfrei verfahrensfehlerhaft stattgefunden. Würde man dann Berufung einlegen, könnte der Fehler bei der Tatsachenfeststellung geheilt werden, denn diese würden nun erneut durchgeführt werden.

Wäre diese Tatsachenfeststellung fehlerfrei, könnte eine Revision gegen das Berufungsurteil nicht mehr auf den ursprünglichen Fehler gestützt werden.

An Hand dieser wenigen Beispiele zeigt sich, wie entscheidend die Wahl des richtigen Rechtsmittels ist, um sein Ziel zu erreichen.

II. Die Wahlmöglichkeit zwischen Berufung und Revision

Der Rechtsmittelführer hat das Problem, dass die Berufung und auch die Revision regelmäßig innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen ist, §§ 314 Abs. 1, 341 Abs. 1 StPO.

Innerhalb dieser kurzen Frist liegen ihm die schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig noch nicht vor. Deshalb fällt die Entscheidung nicht leicht, welches Rechtsmittel das Erfolgversprechendere ist. Mit den schriftlichen Urteilsgründen fehlt dem Anfechtungswilligen die Entscheidungsgrundlage.

Für dieses Dilemma hat die Rechtsprechung eine einfache Lösung entwickelt.

Dem Rechtsmittelführer wird zugestanden, die Wahl zwischen Berufung und Revision erst innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 StPO) zu treffen. Dieses Wahlrecht geht selbst nicht dadurch verloren, dass das Rechtsmittel zunächst konkret als ein anderes bezeichnet wird [BGHSt 13, 388].

Das heißt, der Anfechtende kann zunächst schlicht „Rechtsmittel“ einlegen. Später hat er dann die Möglichkeit, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu präzisieren, ob es sich dabei um eine Berufung oder eine Revision handeln soll. Nimmt er diese Präzisierung nicht vor, wird die Sache stets wie eine Berufung behandelt.

Ebenso könnte der Anfechtende sein Rechtsmittel zunächst als Berufung oder Revision bezeichnen. Anschließend hätte er innerhalb der genannten Frist die Möglichkeit das jeweils andere Rechtsmittel zu wählen.

Beachte: Wählt der Rechtsmittelführer jedoch die Revision in klarer, endgültiger und zweifelsfreier Weise, so ist diese Wahl bindend [BGHSt 13, 388]. Wird eine Revision eingelegt, ohne sie fristgerecht zu begründen, wird sie als unzulässig verworfen – eine solche Revision wird nicht als Berufung behandelt.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte Wahlmöglichkeit nicht mit § 300 StPO verwechselt werden darf. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist nur eröffnet, wenn der Anfechtende ein konkretes Rechtsmittel meint, dieses aber irrig falsch bezeichnet. Im vorgestellten Problemkreis ist die Bezeichnung des Rechtsmittels richtig. Das Rechtsmittel selbst, ist aber das falsche und darf unter den obigen Voraussetzungen neu gewählt werden.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.