Archiv 2019 - Leistungsbündel von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2019 - Leistungsbündel“ von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2019 - Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter“.


Quiz zum Vortrag

  1. Leistungsbündel werden nach dem Grundsatz "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" behandelt. Die unselbständigen Nebenleistungen gehen dabei für die umsatzsteuerliche Betrachtung unter. Es wird nur noch die Hauptleistung umsatzsteuerlich beurteilt.
  2. Leistungsbündel werden nach dem Grundsatz "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" behandelt. In der Umsatzsteuer werden dann aber die Nebenleistungen und die Hauptleistungen stets wieder einzeln betrachtet und umsatzsteuerlich beurteilt.
  1. § 3 Abs.1 UStG.
  2. § 3 Abs.9 UStG.
  1. § 3 Abs.9 UStG.
  2. § 3 Abs.1 UStG.
  1. Unselbstständige Nebenleistungen werden in die Hauptleistung einbezogen und umsatzsteuerlich gleich beurteilt. Nebenleistungen sind dabei betragsmäßig häufig der Hauptleistung untergeordnet.
  2. Betragsmäßig untergeordnete Leistungen in einem Leistungsbündel werden immer der Hauptleistung (betragsmäßig größeren Leistung) untergeordnet und umsatzsteuerlich wird dann immer die betragsmäßig größere Leistung betrachtet.
  3. Bei Verkäufen im Inland wird jede Teilleistung stets für sich betrachtet.
  4. Klassische Nebenleistungen, wie Transportkosten, Abrechnungsgebühren, Kreditzinsen werden stets den mit ihnen verbundenen Leistungen zugeordnet und dann bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung nicht weiter beachtet.
  1. Leistungen unterschiedlicher Unternehmer werden nie in einem "Bündel" aus Haupt- und Nebenleistung einheitlich betrachtet.
  2. Auch untypische Leistungen eines Unternehmers (z.B. ein Schraubenhersteller stellt seinem Kunden Reisekosten in Rechnung) können Nebenleistungen zu einer Hauptleistung (Montage einer Maschine, Schulung, Wartung) sein.
  3. Eine Leistung, die ein Unternehmer erhält (z.B. Eingangsleistung und -rechnung über eine Taxifahrt) wird stets auch als derartige Leistung (= Dienstleistung "Taxifahrt") beurteilt, wenn er diese einem anderen Unternehmer (im Rahmen eines Ausgangsumsatzes) in Rechnung stellt.
  4. Leistungen unterschiedlicher Unternehmer werden stets in einem "Bündel" aus Haupt- und Nebenleistung zusammengefasst.

Dozent des Vortrages Archiv 2019 - Leistungsbündel

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finanzwirt und Dipl.-Betriebswirt Christoph Raabe ist Ihr Experte für die Themen der Umsatzsteuer und Bilanzierung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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