Archiv 2016 - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • H. 5.7 EStH
  • Abzinsung
  • R 5.7 EStR
  • Betriebsprüfungskosten
  • Fortsetzg. R 5.7 EStR
  • R 5.7 Abs. 7 EStR

Quiz zum Vortrag

  1. erst dann zu bilden, wenn der Rechtsinhaber Ansprüche geltend gemacht hat.
  2. erst dann zu bilden, wenn mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist.
  3. zu bilden, wenn die Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.
  1. ist diese Rückstellung in der Steuerbilanz spätestens im Jahresabschluss des dritten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, aufzulösen, wenn bis dahin keine Ansprüche geltend gemacht worden sind.
  2. ist diese Rückstellung in der Handelsbilanz spätestens im Jahresabschluss des dritten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt aufzulösen, wenn bis dahin keine Ansprüche geltend gemacht worden sind.
  3. ist diese Rückstellung in der Steuerbilanz bis zum Ablauf der Verjährungsfrist fortzuführen.
  1. so ist in beiden Bilanzen die Rückstellung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur rechtsgültigen Entscheidung eines Gerichts fortzuführen.
  2. so ist in der Steuerbilanz die Rückstellung nach Ablauf von längstens drei Jahren im Jahresabschluss 04 aufzulösen.
  3. so ist in beiden Bilanzen die Rückstellung nach Ablauf von längstens drei Jahren im Jahresabschluss 04 aufzulösen.
  1. wenn das Dienstverhältnis schon 10 Jahre lang bestanden hat und das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren verlangt.
  2. wenn das Dienstverhältnis schon 15 Jahre lang bestanden hat.
  3. wenn das Dienstverhältnis 5 Jahre lang bestanden hat und das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 10 Jahren verlangt.
  1. muss er im Jahresabschluss 01 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen.
  2. darf er keine Rückstellung bilden, weil grundsätzlich der Vermieter die gemietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten hat.
  3. Muss der Vermieter eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
  1. in beiden Bilanzen abzuzinsen.
  2. nur in der Handelsbilanz abzuzinsen.
  3. nur in der Steuerbilanz abzuzinsen.
  1. darf keine Rückstellung gebildet werden.
  2. muss eine Rückstellung gebildet werden.
  3. darf nur in der Handelsbilanz eine Rückstellung gebildet werden.
  1. ist für die dafür entstehenden Aufwendungen in Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung zu bilden.
  2. darf für die dafür entstehenden Aufwendungen in Handels- und Steuerbilanz keine Rückstellung gebildet werden.
  3. ist nur in der Steuerbilanz für die dafür entstehenden Aufwendungen eine Rückstellung zu bilden.
  1. ist für diese Kosten eine Rückstellung zu bilden.
  2. kann für diese Kosten eine Rückstellung gebildet werden.
  3. kann nur in der Handelsbilanz eine Rückstellung gebildet werden.
  1. spätestens wenn der Unternehmer unter Androhung von Sanktionen von der Gemeinde per Verwaltungsakt in diesem Geschäftsjahr konkret zur Beseitigung der Altlasten aufgefordert worden ist.
  2. wenn der Unternehmer die Schadstoffe in diesem Geschäftsjahr entdeckt hat.
  3. wenn der Unternehmer die Schadstoffbelastung der zuständigen Behörde in diesem Geschäftsjahr mitgeteilt hat.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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