Archiv 2014 - Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Teil 3 / Spenden von Dipl.-Kfm. Udo Cremer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2014 - Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Teil 3 / Spenden“ von Dipl.-Kfm. Udo Cremer ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Körperschaftsteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 10 KStG
  • § 50 Körperschaftsrichtlinien
  • Spenden
  • Beispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, da die Vorschriften in einem DBA Vorrang vor nationalem Recht haben
  2. Nein, weil im KStG kein Verweis auf ein DBA vorhanden ist
  1. Nein, nur wenn sie auch einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet wurden (§ 4 Abs. 7 EStG)
  2. Ja, weil § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur 30 % der angemessenen und nachgewiesenen Bewirtungsaufwendungen vom Abzug ausschließt
  1. Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgaben
  2. Nur die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe, der Säumniszuschlag bleibt abzugsfähig
  1. von der Hinzurechnungsvorschrift des § 10 Nr. 2 KStG werden auch sonstige Personensteuern erfasst, u.a. die Erbschaftsteuer
  2. von § 10 Nr. 2 KStG sind nur die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag betroffen
  1. Nein, weil Spenden an politische Parteien nicht abzugsfähig sind (§ 4 Abs. 6 EStG)
  2. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG kann es zu einer abzugsfähigen „Deckelung“ des Spendenaufkommens kommen
  3. Alle Spenden sind abzugsfähig
  1. JÜ und Gewinnvortrag/Verlustvortrag zusammen bilden den Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB)
  2. Der Bilanzgewinn ist mit dem Jahresüberschuss identisch

Dozent des Vortrages Archiv 2014 - Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Teil 3 / Spenden

Dipl.-Kfm. Udo Cremer

Dipl.-Kfm. Udo Cremer

Udo Cremer ist geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) und Steuerberater. Seit mehreren Jahren ist er Mitglied der Prüfungsausschüsse für Bilanzbuchhalter der IHK Emden sowie der IHK Oldenburg. Neben seiner Tätigkeit als Dozent für Steuerrecht ist Udo Cremer Lehrbeauftragter an der Hochschule Emden/Leer für Bilanzsteuerrecht und veröffentlicht seit mehreren Jahren praxisorientierte Fachbücher zu den Themen Buchführung, Kostenrechnung, Preiskalkulation, Kennzahlen, Jahresabschluss und Steuerrecht. Daneben wirkt er als Autor an zahlreichen Fachzeitschriften und Lose-Blatt-Sammlungen im Bereich der Buchhaltung und des Steuerrechts mit.

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