Spezielle Anforderungen im Gesundheitswesen und das Patientenrechtegesetz von Bianca Engelmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Spezielle Anforderungen im Gesundheitswesen und das Patientenrechtegesetz“ von Bianca Engelmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Datenschutzes im Gesundheitswesen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besonderheiten im Gesundheitswesen und PatRG
  • Patientengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht
  • Aufbauskizze - Elektronische Patientenakte
  • Gematik - eGK
  • eHealth
  • Branchen Software
  • Patientenrechtegesetz

Quiz zum Vortrag

  1. Die Telematik
  2. Der Bereich der Auskünfte an Ehepartner
  3. Jener der Minderjährigen
  4. Das Personenrecht
  1. Hier liegt eine besonderes Gefahrenpotenzial für das Arztgeheimnis.
  2. Das Personal muss besonders sorgsam mit dem Datenverarbeitungsprogramm umgehen.
  3. Auch die EDV hat Aufbewahrungspflichten.
  4. Die Kalkulation von Adressen muss anonymisiert erfolgen.
  1. Administration
  2. Volkswirtschaft
  3. Gegenstandsgebende Verfahren
  4. Leistungsbereiche - Funktionsstellen
  1. Die Nutzung von IKT.
  2. Der Einsatz von elektronischen Medien im Gesundheitswesen.
  3. Beispielsweise die elektronische Patientenakte.
  4. Die Sicherung von Daten auf einer Chipkarte.
  1. Ein Bild- und Befundsystem
  2. Das Patientendatenverwaltungssystem
  3. Eine bestimmte Logistik
  4. Eine Zentralperspektive
  1. Das Recht auf Schadenersatz
  2. Das Recht auf Widerspruch
  3. Das Recht auf Berichtigung
  4. Das Recht auf Annulierung
  1. Grundsätzlich gilt: Fehlender Widerspruch des Patienten ist keine Einwilligung.
  2. Durch die Schweigepflicht des Arztes wird die notwendige Vertrauensgrundlage für die Behandlung des Patienten geschaffen.
  3. Zusammenfassend kann man sagen: Es dürfen nur Informationen, die notwendig sind, deren Weitergabe gesetzlich erlaubt ist und die für das Wohl des Patienten wichtig sind, weitergegeben werden.
  4. Das Arztgeheimnis darf auch ohne Zustimmung des Patienten durchbrochen werden, wenn der Arzt es für richtig und notwendig hält.
  1. Zu den Pflichtanwendungen gehört die Verarbeitung der administrativen Daten.
  2. Zu den freiwilligen Anwendungen gehört die Patientenquittung.
  3. Zu den Pflichtanwendungen gehört der elektronische Arztbrief.
  4. Zu den freiwilligen Anwendungen gehört die Übermittlung von Rezepten in elektronischer Form.

Dozent des Vortrages Spezielle Anforderungen im Gesundheitswesen und das Patientenrechtegesetz

 Bianca Engelmann

Bianca Engelmann

Als ausgebildete Qualitätsmanagerin und Auditorin ist Bianca Engelmann seit 1998 im Gesundheitswesen und der Gesundheitswirtschaft tätig. Zudem entsprechen ihre Kenntnisse durch den Erwerb weiterer Qualifikationen als Datenschutzbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit stets dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Lehre. Durch ihre langjährige Tätigkeit profitiert Bianca Engelmann von vielfältigen Erfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter anderem ist sie als autorisierte Beraterin und Dozentin bei der Offensive Mittelstand (INQA), als freie Beraterin bei der BGW und als Dozentin bei der DGUV/IAG tätig.

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