Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 1: Nichtleistung, Verzug, Fixgeschäft von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 1: Nichtleistung, Verzug, Fixgeschäft“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Nichtleistung
  • 1.1 Nachträgliches Unvermögen
  • 1.2 Aufbau §§ 280, 283
  • 1.3 Anfängliches Unvermögen
  • 1.3.1 Aufbau § 311 a Abs.2
  • 1.4 Faktische Unmöglichkeit § 275 Abs.2
  • 1.5 Persönliche Unmöglichkeit
  • 2. Verzug
  • 2.1 Rücktritt
  • 2.2 Fixgeschäft
  • 2.2.1 Fixhandelskauf § 376 HGB
  • 2.2.2 Fixkauf § 323 Abs. 2, Nr.2 BGB
  • 3. Absolutes Fixgeschäft
  • 3.1 Rücktritt § 326 V

Quiz zum Vortrag

  1. die Sache untergeht oder unerreichbar ist.
  2. eine andere Person Eigentümer ist.
  3. die Sache an eine dritte Person nochmals verkauft wird.
  4. Alle Antworten sind zutreffend.
  1. § 311a II.
  2. §§ 311, 241, 280.
  3. §§ 280, 283.
  1. Können alle diese Gesichtspunkte entscheidend sein.
  2. ist auf das objektive Leistungsinteresse des Gläubigers abzustellen.
  3. kann ein objektives Missverhältnis bei etwa 110-150% vorliegen.
  4. kann auch das Verschulden des Schuldners und die Verantwortlichkeit des Gläubigers relevant sein.
  1. § 326 V.
  2. § 324.
  3. § 346 I.
  4. §§ 323 I iVm. 323 II.
  1. liegt Unmöglichkeit vor (absolutes Fixgeschäft).
  2. handelt es sich um ein relatives Fixgeschäft.
  3. dann liegt Verzug vor.

Dozent des Vortrages Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 1: Nichtleistung, Verzug, Fixgeschäft

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 1. Schreibtisch wird nach Vertragsschluss von den Mitgliedern ...

... geleistet worden. bb. Es kann auch von V nicht mehr geleistet werden. 3. Vertreten müssen ...

... Wohngemeinschaft an den unbekannten U veräußert. Vertragsschluss K verlangt von V ...

... Missverhältnis = praktische Unmöglichkeit. 4. 275 III: Dem Schuldner ...

... pünktlich (exakt) am Freitag um 12.00. Kann K 1 ...

... 2. Fixgeschäft § 323 II Nr. 2 3. Rücktrittserklärung ...

... V: 1. Gegenseitiger Vertrag 2. Nichtleistung § 275 I 2 a. Leistung § 433 I ...