Archiv - Öffentliches Recht Lerneinheit 40: Verwaltungsrecht - BT / Baurecht Hessen von RA Christian Falla

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Öffentliches Recht Lerneinheit 40: Verwaltungsrecht - BT / Baurecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Bauchrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • aa. Regelbebauung / bb. Ausnahmebebauung
  • cc. Befreiung / Dispens
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich
  • Voraussetzungen § 34 II BauGBn Innenbereich
  • Baunachbar-Anfechtungsklage / Dritt-Anfechtungsklage
  • Subjektiv- öffentliche Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO
  • I. Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte
  • II. Bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte

Quiz zum Vortrag

  1. § 29, § 31 Abs. 1 BauGB
  2. § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 BauGB iVm. § 1 III BauNVO
  3. § 29, § 31 Abs. 2 BauGB
  4. § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 2 BauGB iVm. § 1 III BauNVO
  1. Die Sicherung der zur Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden zählenden Planungshoheit.
  2. § 36 I BauGB eröffnet der Gemeinde Ermessen und damit auch planerische Gestaltungsfreiheit.
  3. § 36 BauGB gewährt der Gemeinde die Möglichkeit, durch Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens, die bauliche Entwicklung planerisch zu gestalten.
  4. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  1. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  2. Die fristgerechte Erhebung des Verfahrens.
  3. Die Beiladung des Genehmigungsinhabers.
  4. Die Klage bzw. Antragsbefugnis.

Dozent des Vortrages Archiv - Öffentliches Recht Lerneinheit 40: Verwaltungsrecht - BT / Baurecht Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


Kundenrezensionen

(8)
4,4 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
2
3 Sterne
0
2 Sterne
1
1  Stern
0

8 Kundenrezensionen ohne Beschreibung


8 Rezensionen ohne Text


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... die örtlichen Verkehrsflächen enthalten Regelbebauung des jeweiligen Gebietes entspricht vgl. diesbezüglich § 2 bis § 14 BauNVO, jeweils Abs. 2 bb) Ausnahmebebauung, § 31 Abs. 1 BauGB. Entspricht das Bauvorhaben nicht der Regelbebauung, so kommt ...

... 2 BauGB, als eine vollständige Freistellung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, kommt in Betracht, wenn ÖFFR ...

... § 31 Abs. 2 BauGB, als eine vollständige Freistellung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, kommt in Betracht wenn Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern, § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Abweichung städtebaulich vertretbar ...

... § 54 Abs. 1 , 57 HBO b. Genehmigungsfähigkeit - §§ 29 ff. BauGB: Vereinbarkeit mit Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht sowie sonstigen von der ...

... § 34 Abs. 2 BauGB ÖFFR ...

... werden muss, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 2. Zulässigkeit nach 34 Abs. 1 BauGB Entspricht die nähere Umgebung keinem der Baugebiete von § 2 bis § 10 BauNVO, so beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens bezüglich seiner Art der baulichen Nutzung als auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 1 BauGB. Maßgeblich ist damit, ob das ...

... 2. Materielle Rechtmäßigkeit a) genehmigungspflichtige bauliche Anlage aa) bauliche Anlage - vgl. § 2 HBO bb) Genehmigungsbedürftigkeit - § 54 Abs. 1 , 57 HBO b) Genehmigungsfähigkeit: Vereinbarkeit mit Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht sowie ...

... Abs. 2 VwGO sind primär aus einfach gesetzlichen Vorschriften herzuleiten. Klären Sie ab, ob der Kläger seine Klage primär auf bauplanungsrechtliche oder auf ...

... Klassische Indizien dafür, dass eine Vorschrift subjektiv-öffentliche Rechte vermittelt, sind darin zu sehen, dass die Norm Bezug nimmt auf einen überschaubaren, abgrenzbaren Personenkreis, dem der Kläger gegebenenfalls auch angehört. Ein weiteres Indiz für das erforderliche subjektiv-öffentliche Recht kann in Anhörungs- oder Mitwirkungsrechten gesehen werden, die in der Vorschrift zum Schutz ...

... enthalten nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung drittschützenden Charakter. § 15 BauNVO enthält das sog. Gebot der Rücksichtnahme und ermöglicht die Konfliktbewältigung im ...