Archiv - Lerneinheit 35: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 35: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Polizeirecht und Ordnungsrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gefahrenverdacht
  • III. Richtiger Adressat
  • Zweckveranlasser
  • Zustandsstörer
  • Latenter Störer
  • Notstandspflichtiger
  • IV. Rechtsfolgen: Ermessen
  • Auswahl des Störes

Quiz zum Vortrag

  1. Die Polizei darf so lange rechtmäßig handeln, bis sie feststellt, dass tatsächlich keine Gefahr vorliegt.
  2. Die Behörde geht unzutreffend vom Vorliegen einer Gefahr aus, jedoch beruht der Irrtum auf einer Pflichtwidrigkeit.
  3. Die Behörde weiß nicht genau, ob überhaupt eine Gefahr besteht: z.B. Bombendrohung, von der man nicht weiß, ob sie ernst zu nehmen ist.
  1. Die Theorie der unmittelbaren Verursachung.
  2. Die Theorie der mittelbaren Verursachung.
  3. Die Theorie der sozialinadäquaten Verursachung.
  4. Die Theorie der rechtswidrigen Verursachung.
  1. bezweckt die Gefahr.
  2. war von Anfang an gefährlich und durch eine absehbare Umweltänderung entsteht die Gefahr.
  3. setzt die letzte Bedingung für den Eintritt der Gefahr.
  4. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  1. Opportunitätsprinzip.
  2. Legalitätsprinzip.
  3. Gleichheitsgrundsatz.
  4. Rechtssicherheitsgrundsatz.
  5. Beibringungsgrundsatz.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 35: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Für öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung erwarten lässt (relevante Aspekte). Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich. Beurteilung aus Ex-Ante-Sicht, basierend auf den objektiven Umständen, aus Sicht des objektiven Betrachters. ...

... Nachfolgende Maßstäbe: Verhaltensstörer (Handlungsstörer) § 6 HSOG. Verursacht durch sein Handeln die Gefahr oder Störung bei allen ...

... Der Gefahr ausgeht oder Störung verursacht wird bei allen Störerfragen stets beachten: Reine Kausalhaftung, Theorie der unmittelbaren Verursachung, mittelbar verantwortliche Personen grds. keine ...

... § 6 HSOG verursacht durch sein Handeln die Gefahr oder Störung. Zustandsstörer § 7 HSOG Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt einer Sache von ...

... Risiken sehr umstritten: Rechtsprechung: grds. keine Haftungsbeschränkung, auch nicht vor dem Hintergrund von Art. 14 GG, BVerfG NJW 1999,231 Literatur: Einschränkung der Zustandshaftung über sog. Opfergedanken, Inanspruchnahme allenfalls als Notstandspflichtiger. Anscheinsstörer: nach Rechtsprechung auf Ebene der Primärmaßnahmen richtiger Verfügungsadressat, auf Sekundärebene (Kostentragungspflicht) entscheidend, ob ...

... gesetzlich normiertes Rangverhältnis zwischen den Störern, sondern nur Faustregeln. Stets eine Frage des Einzelfalles. ...