Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 35: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Polizeirecht und Ordnungsrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
35.1 Was bedeutet der Begriff Anscheinsstörer?
35.2 Welches Kausalitätskriterium gilt prinzipiell beim Handlungsstörer?
35.3 Das Verhalten des Zweckveranlassers ...
35.4 Welche Rechtsfolgenanordnung gilt im Polizei- und Ordnungsrecht?
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... Für öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung erwarten lässt (relevante Aspekte). Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich. Beurteilung aus Ex-Ante-Sicht, basierend auf den objektiven Umständen, aus Sicht des objektiven Betrachters. ...
... Nachfolgende Maßstäbe: Verhaltensstörer (Handlungsstörer) § 6 HSOG. Verursacht durch sein Handeln die Gefahr oder Störung bei allen ...
... Der Gefahr ausgeht oder Störung verursacht wird bei allen Störerfragen stets beachten: Reine Kausalhaftung, Theorie der unmittelbaren Verursachung, mittelbar verantwortliche Personen grds. keine ...
... § 6 HSOG verursacht durch sein Handeln die Gefahr oder Störung. Zustandsstörer § 7 HSOG Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt einer Sache von ...
... Risiken sehr umstritten: Rechtsprechung: grds. keine Haftungsbeschränkung, auch nicht vor dem Hintergrund von Art. 14 GG, BVerfG NJW 1999,231 Literatur: Einschränkung der Zustandshaftung über sog. Opfergedanken, Inanspruchnahme allenfalls als Notstandspflichtiger. Anscheinsstörer: nach Rechtsprechung auf Ebene der Primärmaßnahmen richtiger Verfügungsadressat, auf Sekundärebene (Kostentragungspflicht) entscheidend, ob ...
... gesetzlich normiertes Rangverhältnis zwischen den Störern, sondern nur Faustregeln. Stets eine Frage des Einzelfalles. ...