Archiv - Die Anklageklausur Teil 4: Aufbau Gutachten von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Die Anklageklausur Teil 4: Aufbau Gutachten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufbau Gutachten / Prozessstation / Entscheidungsformen / Zuständigkeiten
  • Maßnahmen
  • Weitere Anträge
  • Mitteilungspflichten
  • Anklageschrift

Quiz zum Vortrag

  1. Vor dem Schöffengericht oder einer großen Strafkammer.
  2. Vor dem Schöffengericht oder dem Strafrichter.
  3. Nur vor einer großen Strafkammer.
  4. Vor einer kleinen und großen Strafkammer.
  1. Nein, es sei denn die Anklage erfolgt vor dem Landgericht.
  2. Ja, da der Bandendiebstahl ein Verbrechen ist.
  3. Nein, bei dem § 244 I Nr. 2 StGB liegt kein Verbrechen vor.
  1. Nach der Benennung der Normen.
  2. Nach dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen.
  3. Nach dem abstrakten Anklagesatz.
  4. Nach dem konkreten Anklagesatz.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Anklageklausur Teil 4: Aufbau Gutachten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Beruf, Rufname unterstreichen, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit bei Jugendlichen, Name und Anschrift ges. Vertreters ...

... a.) mit Gewalt gegen eine Person, eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen ...

... Anstiftung: wird angeklagt, vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt zu haben. ...

... Tatmehrheit: durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen ...

... den Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung der Sperre für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis gemäß §69, 69 a StGB ...

... Am 15.05.2009 zerschlug der Angeschuldigte eine Fensterscheibe an der Wohnung seiner früheren Freundin Dolly Dollar. ...

... den anzuwendenden Vorschriften folgen im Bedarfsfall Hinweise zu gestellten Strafanträgen bzw. die Bejahung ...

... Benennung von Zeugen kann gemäß Nr. 111 Abs. 4 RiStBV verzichtet werden, ...

... das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht des AG WI zu eröffnen und gemäß §29 GVG einen zweiten Amtsrichter hinzuzuziehen ...