Latente Steuern im Jahresabschluss von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Latente Steuern im Jahresabschluss“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Grundsätze der Bilanzierung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhaltsübersicht
  • Rechtsgrundlagen
  • Ansatz: Latente Steuern auf temporäre Differenzen
  • Fallbeispiel: Temporäre Differenzen
  • Latente Steuern aus steuerliche Verlustvorträge
  • Bewertung
  • Fallbeispiel: Bewertung latenter Steuern
  • Einbuchung
  • Ausweis und Erläuterung
  • Ausschüttungs- und Abführungssperre

Quiz zum Vortrag

  1. Latente Steuern sind für steuerwirksame temporäre Wertdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu bilanzieren.
  2. Latente Steuern entstehen bspw. bei der Aktivierung von immateriellen, selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
  3. Latente Steuern sind zu bilden, soweit ein Tatbestand nach § 1 StLatG verwirklicht wurde.
  4. Latente Steuern weisen, die im Jahresabschluss noch nicht abschließend festgesetzten und damit unsicheren Steuerbelastungen aus.
  1. Steuerliche Wirkungen, die bei einer Realisierung von Vermögensgegenständen zu Buchwerten eintreten, sollen vorweggenommen werden.
  2. Steuerliche Wirkungen, die bei einer Realisierung von Schulden zu Buchwerten eintreten, sollen vorweggenommen werden.
  3. -Steuerliche Wirkungen, die bei einer Realisierung von Rechnungsabgrenzungsposten zu Buchwerten eintreten, sollen vorweggenommen werden.
  4. Ausschließlich die steuerlichen Wirkungen des nächsten VZ sollen vorweggenommen werden.
  1. Die Schulden der Steuerbilanz sind höher bewertet als in der Handelsbilanz.
  2. Die Vermögensgegenstände der Steuerbilanz sind höher bewertet als in der Handelsbilanz.
  3. Es sind passive latente Steuern auszuweisen.
  4. Es sind aktive latente Steuern auszuweisen.
  5. Die Vermögensgegenstände der Handelsbilanz sind höher bewertet als in der Steuerbilanz.
  1. Die Schulden der Handelsbilanz sind höher bewertet als in der Steuerbilanz.
  2. Die Vermögensgegenstände der Handelsbilanz sind höher bewertet als in der Steuerbilanz.
  3. Es sind aktive latente Steuern auszuweisen.
  4. Die Vermögensgegenstände der Steuerbilanz sind höher bewertet als in der Handelsbilanz.
  5. Es sind passive latente Steuern auszuweisen.
  1. Die A-GmbH hat eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 2.000 € gebildet.
  2. Die C-GmbH veräußert ein Gebäude, aus dem ihm ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 1 Mio. € entstehen möge. Da C eine Ersatzinvestition tätigen möchte, bildet er eine Rücklage nach § 6b EStG.
  3. Die D-GmbH hat einen steuerlichen Verlust vorgetragen, den sie voraussichtlich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres nutzen kann.
  4. Die B-AG schreibt ein Firmengebäude mit jährlich 3% ab. Er folgt demnach den Abschreibungsgrundsätzen des § 7 EStG auch in der Handelsbilanz.
  1. GmbH.
  2. AG.
  3. KG (einziger Komplementär ist eine GmbH).
  4. OHG.
  1. Es ist der Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz, multipliziert mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz, zu bilanzieren.
  2. Für Verlustvorträge dürfen aktive latente Steuern nur angesetzt werden, soweit eine Nutzung voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre möglich ist.
  3. Latente Steuern sind entsprechend der Dauer der temporären Wertdifferenz abzuzinsen.
  4. Es ist der Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz zu bilanzieren, soweit es sich um eine temporäre Differenz handelt.
  1. Körperschaftsteuer.
  2. Solidaritätszuschlag.
  3. Gewerbesteuer.
  4. Einkommensteuer.
  5. Abgeltungsteuer.

Dozent des Vortrages Latente Steuern im Jahresabschluss

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Der steuerliche Gewinn / Verlust führt zu einem Steuermehr- oder minderaufwand. Die aus dem Abbau temporärer Differenzen erwarteten Steuermehrbelastungen und -entlastungen sind zu ermitteln. Ergibt sich per Saldo eine ...

... 31.12.10 Vorläufige GuV für 10 2.Ansatz 2.1Latente Steuern auf temporäre Differenzen Abschluss nach (laufendem) Steueraufwand Beurteilung des Abschlusses .....

... Beurteilung der GuV. Der ausgewiesene Steueraufwand ‚passt nicht‘ zum Ergebnis der Handelsbilanz. Ursache: Der Ertrag aus der Akti- vierung von Entwicklungskosten ist nicht mit Steueraufwand belastet ....

... Rechnungsabgrenzungsposten voraussichtlich eintreten werden. Unbeachtlich ist, wann die steuerlichen Wirkungen eintreten werden und ob der Zeitpunkt ihres ...

... Differenzen KonstellationenAbbau der DifferenzBilanzielle Behandlung. VG sind höher angesetzt als für steuerliche Zwecke. Schulden sind niedriger angesetzt als für steuerliche ...

... zu einem steuerlichen Verlust und damit ggf. zu einer Steuererstattung oder zu einem Steuerminder- aufwand. Vorwegnahme der Steuerminderbelastungdurch Ansatz ei- nes latenten ...

... in Höhe von 500 für ein nicht kostendeckendes Absatzgeschäft gebildet. Aufgrund einer abweichenden Abschreibungsmethode ist ein Anlagegut in der Handelsbilanz um 300 höher angesetzt als ...

... als in der Steuerbilanz. Der im Vergleich zur Steuerbilanz höhere Ansatz des Anlageguts in der Handelsbilanz begründet eine zu versteuernde temporäre Differenz. Für sie ...

... Steuerlich hat sie diesen durch Bildung einer unversteuerten Rücklage nach §6b Abs. 3 EStG neutralisiert. Für den Gewinn aus der Zahlung einer Versicherungsentschädigung wegen Zerstörung eines Anlageguts hat die Gesellschaft eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 Abs. 4 ...

... §6b-Rücklage zu beurteilen. Erneut liegt eine zu versteuernde temporäre Differenz vor, für die passive latente Steuern zu bilden sind. Die KG hat in Höhe der künftig zu erwartenden Steuerbelastung auf den zunächst neutralisierten Gewinn eine Steuerrückstellung zu bilden. »Die Rücklage nach R 6.6 Abs. 4 EStR ...

... den neuen Mitunternehmer in einer Ergänzungsbilanz stille Reserven im Grund und Boden von 200 sowie ein Geschäftswert von 700 angesetzt worden. Auf die Handelsbilanz der KG hat ...

... VG, Schulden und RAP einer Organgesellschaft ergeben, sind beim Organträger zu bilden. Ausnahmen: »Stellen sich die Steuerwirkungen –z.B. aufgrund einer absehbaren Beendigung der Organschaftbei der Organgesellschaft ein, hat sie die latenten Steuern zu bilden. ...

... vergleichbarer Vortrag besteht für nach der Zinsschrankenregelung nicht abziehbare Zinsaufwendungen §4h Abs. 1 Satz 5 EStG. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnungaktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Die aus ihnen resultierenden Steuervorteile sind ...

... Berücksichtigungsfähig sind Verlustvorträge, die voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet werden können -Bewertung "Geltung der ...

... BAG eine Nutzung des Steuervorteils aus künftigem Einkommen in Höhe von 300. Insgesamt beläuft sich damit der aktivierungsfähige Steuervorteil auf 500. Hinweis:Um eine doppelte Berücksichtigung von Einkommen zu vermeiden, ...

... HGB Gesonderter Ausweis unter dem Posten ‚Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - Große KapG / KapCoG haben anzugeben »Ursachen latenter Steuern »Angewandte Steuersätze ...

... zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Aktivüberhang an latenten Steuern entsprechen §268 Abs. 8 ...

... Abführungssperre Selbst geschaffene immaterielle VG des AV Passive latente Steuern AktivaPassiva Nettovermögen aus der Bewertung ...

... gehen in Höhe von 250 auf zu versteuernde temporäre Differenzen beim Sachanlagevermögen zurück. Weitere 150 ergeben sich aus der Zeitwertbewertung von Deckungsvermögen. Die Gesellschaft macht von ...

... Steuern und weist daher im Abschluss weder aktive noch passive latente Steuern aus. Durch Verrechnung sind damit aktive latente Steuern von 400 berücksichtigt. Sie führen zu einer Ausschüttungssperre von ...