Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Online-Veranstaltungen

Das Problem

Lecturio bietet Ihnen die Möglichkeit, zahlreiche Vorträge, Vorlesungen, Seminare und Workshops bequem von zu Hause aus zu verfolgen.

Obwohl dies um einiges billiger ist als die Alternative und Sie durch die Online-Videos nicht nur Zeit, sondern auch Fahrtkosten, Einschreibegebühren oder ähnliche finanzielle Belastungen einsparen, stellt unser Angebot für viele eine finanzielle Hürde dar.

Die Lösung

Glücklicherweise gibt es das Finanzamt. Denn dieses erlaubt Ihnen, Ausgaben, die Sie zur Weiterbildung aufbingen, von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist nur, dass Sie die Weiterbildung zur “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” oder der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” durchführen. Veranstaltungen, die Sie aus reinem Interesse erwerben, können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Unsere Kosten können grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Denn Kosten für die Aus- oder Fortbildung werden vom Fiskus entweder als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt.

Der Hintergrund

Bei Lecturio erhalten Sie hochwertige Fachvideos zur persönlichen Fort- und Weiterbildung. Indem Sie sich bei uns weitere Kompetenzen sowie Fachwissen aneignen, werden Sie später in der Regel ein höheres Einkommen erhalten und somit auch mehr Steuern bezahlen. Damit das Finanzamt von diesen höheren Einnahmen profitieren kann, erleichtert es Ihnen den Gebrauch von Weiter- und Fortbildungsangeboten wie dem unseren. Dabei werden Online-Veranstaltungen vom Finanzamt genauso wie Präsenzveranstaltungen behandelt!

Die Vorgehensweise

Geben Sie bei der nächsten Steuererklärung einfach die Ausgaben für Lecturio Videos an und lassen sich dadurch vom Finanzamt entlasten.