Bilanzierung des Vermögens von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bilanzierung des Vermögens“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Grundsätze der Bilanzierung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhaltsübersicht
  • Rechtsgrundlagen
  • Ansatz: Überblick
  • Fallbeispiele: Wirtschaftliches Eigentum
  • Selbstgeschaffene immaterielle VG des AV
  • Prüfschema
  • Weitere Aktivierungsverbote

Quiz zum Vortrag

  1. § 252 HGB.
  2. § 246 HGB.
  3. § 247 HGB.
  4. § 255 HGB.
  1. § 266 HGB.
  2. § 256 HGB.
  3. § 260 HGB.
  4. § 268 HGB.
  1. Rechtlicher Eigentümer ist B, da dieses bis zur Erbringung des Kaufpreises bei B verbleibt.
  2. Die Maschine ist von A zu bilanzieren.
  3. Die Maschine ist von B zu bilanzieren.
  4. Die Maschine ist bei beiden Kaufleuten zu bilanzieren.
  1. Es darf sich nicht um eine Marke oder einen Drucktitel handeln.
  2. Das Entstehen eines Vermögensgegenstandes ist wahrscheinlich.
  3. Es muss sich um Aufwendungen handeln, die bei Entwicklung von Verfahren oder Gütern entstehen.
  4. Es muss sich um einen Kundenstamm handeln.
  5. Es muss sich um Aufwendungen handeln, die bei der planmäßigen Suche neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse allgemeiner Art auftreten.
  1. Kosten für die Erstellung eines Prospekts für die Einwerbung von Eigenkapital.
  2. Entwicklungskosten.
  3. Anschaffungskosten im Allgemeinen.
  4. Für Notarkosten die bei Gründung einer Gesellschaft anfallen.
  5. Abschlussprovisionen für einen Versicherungsvertrag.
  1. Die Maschine ist mit 105.200 € zu aktivieren.
  2. Die Maschine ist mit 100.000 € zu aktivieren.
  3. Die Maschine ist mit 107.200 € zu aktivieren.
  4. Die Maschine ist mit 109.900 € zu aktivieren.
  1. Einzelkosten der Fertigung.
  2. Materialeinzel- und Materialgemeinkosten.
  3. Abschreibungen.
  4. Verwaltungskosten.
  5. Lagerkosten
  1. Gebäude sind abzuschreiben, soweit sie dem Kaufmann auf Dauer dienen.
  2. Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer sollen dem Wertverzehr entsprechen.
  3. Es sind alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben.
  4. Die Abschreibung richtet sich ausschließlich nach den steuerlichen AfA-Tabellen.
  1. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind außerplanmäßig abzuschreiben.
  2. Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind außerplanmäßig abzuschreiben.
  3. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei außergewöhnlicher technischer Abnutzung durchzuführen.
  4. Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Katastrophenfall durchzuführen, soweit es zur Wertminderung kommt.
  5. Außerplanmäßige Abschreibungen erfassen den normalen Wertverzehr.
  1. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind außerplanmäßig abzuschreiben.
  2. Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind außerplanmäßig abzuschreiben.
  3. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei außergewöhnlicher technischer Abnutzung durchzuführen.
  4. Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Katastrophenfall durchzuführen, soweit es zur Wertminderung kommt.
  5. Außerplanmäßige Abschreibungen erfassen den normalen Wertverzehr.
  1. Es ist eine Zuschreibung in Höhe von 5.000.0000 € vorzunehmen.
  2. Die Zuschreibung beträgt 9.999.999 €, da dies den Anschaffungskosten einer Neuanlage entspricht.
  3. Eine Zuschreibung ist unzulässig, da nach Betriebsstunden abgeschrieben wurde.
  4. Die Höhe der Zuschreibung richtet sich nach dem Ermessen des Kaufmanns.
  1. Es handelt sich um ein Verbrauchsfolgeverfahren.
  2. Es handelt sich um ein Gruppenbewertungsverfahren.
  3. Beim Lifo-Verfahren wird fingiert, dass die zuerst eingelagerten Vermögensgegenstände zuerst entnommen werden.
  4. Bei steigenden Preisen kommt es bei Anwendung des Lifo-Verfahrens zu einer Überbewertung des Bestandes.
  1. Falls der Nettoveräußerungspreis am Abschlussstichtag unterhalb des Bilanzansatzes liegt, ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
  2. Auf die voraussichtliche Dauer einer Wertminderung kommt es für außerplanmäßige Abschreibungen von Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens nicht an.
  3. Für die Bewertung Börsen oder Marktpreise heranzuziehen.
  4. Falls der Bilanzansatz unterhalb des Nettoveräußerungspreises am Abschlussstichtag liegt, ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
  1. Im Anhang werden Bewertungsverfahren dargelegt.
  2. Die Fristigkeit von Forderungen ist anzugeben.
  3. Im Anhang ist eine Lageeinschätzung abzugeben.

Dozent des Vortrages Bilanzierung des Vermögens

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... §246 HGB Vollständigkeitsgebot Verrechnungsverbot Ansatzstetigkeit §247 HGB Inhalt der Bilanz Abgrenzung von Anlage-und Umlaufvermögen §252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze ...

... HGB Anhangsangaben §268 Abs. 2 HGB Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens Die Aufstellung beschränkt sich auf die für dieses ...

... sind Anwendungsfälle »Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag »Aktive latente Steuern »Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Ausnahmen Vollständigkeitsgebot Der JA hat alle VG, Schulden und RAP zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist §246 Abs. 1 ...

... in die Bilanz des (zivil-)rechtlichen Eigentümers aufzunehmen Ausnahme:Der VG ist wirtschaftlich einer anderen Person zuzurechnen §246 Abs. 1 Satz ...

... von 20.000 EUR sofort, die zweite Rate von 10.000 EUR nach drei Monaten. Der Kaufvertrag sieht vor, dass U erst ...

... Geschäftsjahrs 01 ist V weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer des Pkw. Das wirtschaftliche Eigentum ist dagegen auf U übergegangen: U hat den ...

... den Waren bis zu ihrem Weiterverkauf an Endabnehmer beim Großhändler. Waren, die der Einzelhändler nicht ...

... nur zivilrechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer der Waren. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse verschafft die Vereinbarung den Einzelhändlern keine eigentümerähnliche Stellung: Sie erlangen zwar Besitz an ...

... VG des IAV Aktivierungswahlrecht für den selbst geschaffenen immateriellen VG des AV Ist die Zugangsbewertung verlässlich möglich? Explizites Aktivierungsverbot ...

... 2.Ansatz 2.2Selbst geschaffene immaterielle VG des AV Aktivierungswahlrecht für den selbst geschaffenen immateriellen VG des AV Ist die Zugangsbewertung verlässlich möglich? Explizites Aktivierungsverbot ...

... immaterieller VG vorliegt Erforderlich ist eine positive Zukunftsprognose mit hinreichender Dokumentation für Zwecke der Abschlussprüfung BT-Drucks. 16/10067, S. 60 Prüfschema: Aktivierung selbst geschaffener VG ...

... Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren §255 Abs. 2a HGB 2.Ansatz 2.2Selbst geschaffene immaterielle VG des AV Aktivierungswahlrecht für den selbst geschaffenen immateriellen VG des AV Ist die Zugangsbewertung ...

... in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert der aktivierten immateriellen VG und dem darauf entfallenden Betrag passiver latenter Steuern §268 Abs. 8 Satz 1 HGB Ausschüttungssperre Prüfschema: ...

... u.a. Notariats-und Gerichtskosten Aufwendungen für die Grün- dungsprüfung Beraterkosten Veröffentlichungskosten Als EK-Beschaffungskosten nicht aktivierungsfähig sind u.a. Maklerkosten Prospektkosten Aufwendungen für Bewertungsgutachten Als Aufwendungen für den Abschluss ...

... Satz 3 HGB Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung Verbot §253 Abs. 3 Satz 4 HGB Umkehrschluss Wahlrecht im FAV §253 Abs. 3 Satz 4 HGB –planmäßige Ab- schreibung Gebot §253 Abs. 3 Satz 1, 2 HGB Verbot §253 ...

... Anschaffung eines LKW sind folgende Aufwendungen angefallen: Aufwendungen der Beschaffungsabteilung für die Einholung von Vergleichsangeboten (Personalkosten) 1.100 ...

... gemäß §255 Abs. 1 HGB317.000 EUR Anmerkungen Die Umsatzsteuer ist als durchlaufender Posten nicht zu aktivieren. Die Aufwendungen der Beschaffungsabteilung ...

... von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen, um einen VG herzustellen, zu erweitern oder über seinen ursprünglichen hinaus wesentlich zu verbessern ...

... Brauereianlagen 0,90 EUR Energiekosten 10,40 EUR Sonstige Fertigungsgemeinkosten 8,50 EUR Aufwendungen für Hopfen, Braugerste, Hefe, Wasser 17,50 EUR Kosten der Einkaufsabteilung und Warenannahme 0,40 EUR Biersteuer 5,50 EUR Wertverzehr des Anlagevermögens 3,80 EUR Kosten der allgemeinen Verwaltung 2,30 EUR ...

... EUR +Aufwendungen für Hopfen, Braugerste, Hefe, Wasser (Materialeinzelkosten) 17,50 EUR +Biersteuer (Sondereinzelkosten der Fertigung) 5,50 EUR + Instandhaltungsaufwendungen (Fertigungsgemeinkosten) 3,00 EUR +Sachversicherung für die Brauereianlagen (Fertigungsgemeinkosten) 0,90 EUR ...

... Nutzenverbrauch von Anlagegütern erfassen Dazu sind die AK / HK über dessen Nutzungsdauer ...

... Parameter der planmäßigen Abschreibung Ausgangswert Methode Nutzungsdauer AK / HK Einlagewert Keine gesetzliche Methodenpräferenz Die gewählte Methode muss den - ...

... Gesellschaft zieht folgende Abschreibungsmethoden in Betracht: lineare Abschreibung geometrisch-degressive Abschreibung mit Übergang auf die lineare Abschreibung (gebrochene Abschreibung) ...

... GmbH Beurteilung Lineare Abschreibung Die AK sind gleichmäßig über die Nutzungsdauer ...

... 180.000 EUR) »Jahr 2: 28.800 EUR(20% von 144.000 EUR; bei linearer Abschreibung: 20.571 EUR) »Jahr 3: 23.040 EUR(20% von 115.200 EUR; bei linearer Abschreibung: 19.200 EUR) »Jahr 4: 18.432 EUR(20% ...

... Beurteilung Variable Abschreibung (Leistungsabschreibung) Die Höhe des jährlichen Abschreibungsaufwands ist abhängig von ...

... technische Abnutzung (Verschleiß oder Substanzverzehr) Katastrophenverschleiß (Feuer, Unfall, Explosion) Übermäßige wirtschaftliche Entwertung z.B. infolge von Nachfrageverschiebungen, technischem Fortschritt, Preis- änderungen, Fehlinvestitionen Die ...

... Grundstück von U ist durch ausgelaufenes Motorenöl kontaminiert worden. U schätzt die Sanierungskosten auf 90.000 ...

... unterschreitet, liegt einer Wertminderung vor. Die Wertminderung ist voraussichtlich dauernd, da die Sanierung des Grundstücks Aufwendungen verursacht. In der GuV ist ein ...

... GmbH Zuschreibung Aufgabe Zielwert Erfolgswirksame Rückgängigmachung einer in Vor- periodenerfassten außerplanmäßigen ...

... war das Grundstück mit 360.000 EUR in der Bilanz angesetzt bei AK von 400.000 EUR. Der Verkehrswert ...

... außerplanmäßige Abschreibung ist entfallen. Damit besteht Zuschreibungspflicht. Die Zuschreibung wird nach oben in zweifacher Weise begrenzt durch »den beizulegenden Wert 450.000 EUR und die ...

... die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen –außerplanmäßige Abschreibung Gebot §253 Abs. 4 Satz 1 HGB Aus einem Börsen- oder Marktpreis ...

... §256 Satz 2 i.V.m. §240 Abs. 4 HGB Für gleichartige VG des Vorrats- vermögens darf eine bestimmte Verbrauchsfolge unterstellt werden Zulässige Fiktionen »Lifo: last in first out »Fifo: first in first out »Durchschnittsmethode §256 Satz 1 HGB Die Zugangsbewertung erfolgt ...

... Erfassung ungeplanter Wert- minderungen von VG durch erfolgswirksame Verminderung des Buchwerts Abschreibungspflicht unabhängig von der voraussichtlichen Dauer ...

... Abschreibung nach vollständigem oder teilweisem Wegfall der Wertminderungsgründe Minimum aus ...

... zum 31.12.01 einen Warenbestand zu bewerten, für den im Jahr 01 folgende Lagerbewegungen zu verzeichnen sind: ...

... Buchwert liegt, ist der Warenbestand nicht außerplanmäßig abzuschreiben. Fallbeispiel: Bewertungsvereinfachungsverfahren 150 Tkg 40 EUR / Tkg + 250 Tkg 44 EUR ...

... Beurteilung Lifo-Methode AK=40 EUR / kg 100 Tkg = 4.000 TEUR Buchwert ...

... Tkg = 4.500 TEUR (AK > Nettoveräußerungspreis) Erfassung einer außerplanmäßigen Abschreibung von 200.000 EUR in ...

... des Vermögens nach dem Gliederungsschema gemäß §266 Abs. 2 HGB Kleine KapG / KapCoG dürfen eine verkürzte Bilanz ohne die mit arabischen Zahlen bezeichneten Posten aufstellen §266 Abs. 1 Satz 3 ...

... die Grundlagen der Bilanzierung des Vermögens allgemein zu erläutern Dazu gehören Angaben über »angewandte Bilanzierungs-und Bewertungs- methoden »Abweichungen von den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden mit Begründung und Darstellung des Einflusses ...

... abschließende Darstellung wird nicht garantiert. Wir weisen darauf hin, dass die getroffenen Aussagen durch spätere Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft beeinflusst werden können. In einem solchen Fall besteht keine Informationspflicht. Die Ausführungen ersetzen keine Rechts-bzw. Steuerberatung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und begründen so keinen Haftungsanspruch. ...