Lexikon

Erfrierung

Definition Erfrierung

Erfrierung Zu den Kälteschäden durch Wärmeentzug infolge niedriger Temperaturen gehören die allgemeine Auskühlung des ganzen Körpers, die man als Unterkühlung bezeichnet, und die örtlich begrenzten Erfrierungen. Begünstigt werden derartige Kälteschäden, deren häufigste Ursachen Lawinenunfälle, Stürze in Gletscherspalten oder in eisiges Wasser sind, durch Nässe, Wind, Bewegungslosigkeit, zu enge Bekleidungsstücke, Blutverlust und Schlaf, aber auch durch Alkohol- oder Nikotingenuss. Erfrierungen entstehen vorwiegend an den Gliedmaßenenden (Zehen und Finger) und an ungeschützten Körperteilen wie Nase, Ohren und Kinn. Bei den meisten Erfrierungen ist die Haut zuerst weiß, kalt und prickelt, später wird sie taub und gefühllos. Die erfrorenen Gliedmaßen sind steif.

Die Erfrierungen unterteilt man in 4 Grade, die jedoch erst nach dem Wiedererwärmen festzustellen sind:

1. Grad: Rötung und Schwellung der Haut, starke Schmerzen

2. Grad: blaurote Haut, Blasenbildung, heftige Schmerzen

3. Grad: Schwarz- oder Blaufärbung durch beginnenden Gewebstod

4. Grad: langsame Totalvereisung mit vollständigem Gewebstod

Folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu ergreifen: bei örtlichen Erfrierungen, die weniger als 3 Stunden zurückliegen, rasches Aufwärmen des ganzen Körpers (kräftige Bewegungsübungen, heißes Bad, warme Decken, Wärmflaschen). Dagegen sind schon länger bestehende örtliche Erfrierungen kalt zu halten (kalte Umschläge oder Ventilator); sie dürfen erst nach vorsichtiger Erwärmung des Körpers langsam auf normale Temperatur gebracht werden. Hierbei wird ein heißer Umschlag millimeterweise gegen das Gliedmaßenende vorgeschoben.

Verboten sind dagegen: das Reiben mit Schnee, zu rasches Anwärmen bei Erfrierungen, die mehr als 3 Stunden zurückliegen, Rauchen und Laufen mit erfrorenen Füßen.