4.1 Leistung und Vergütung - Bestimmung des Liefer- und Leistungsumfangs von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „4.1 Leistung und Vergütung - Bestimmung des Liefer- und Leistungsumfangs“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bestimmung des Liefer- und Leistungsumfangs
  • Besondere Leistungen
  • Schnittstellen

Quiz zum Vortrag

  1. Auch Gesetze bestimmen den Liefer- und Leistungsumfang.
  2. Nein
  3. Regeln der Technik können gem. VOB/B vereinbart werden.
  4. Ungeschriebene Regeln der Technik können vor Paraphierung als DIN-Norm Vertragsbestandteil werden.
  5. Ja, durch DIN-Normen
  1. In der Wissenschaft
  2. In der Theorie
  3. Von den maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.
  1. Bei einer Vereinbarung gem. VOB/B durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch sonstige Anordnungen.
  2. Kraft Direktionsrechts des Arbeitgebers
  3. Durch sein Direktionsrecht, welches bei Abschluss jedes BGB-Werkvertrags entsteht.
  4. Ob nach BGB-Werkvertragsrecht oder VOB/B, der AG hat stets ein Weisungsrecht.
  1. Das Bausoll überschreitende Änderungswünsche führen zu einem erhöhten Vergütungsanspruch des AN.
  2. Behördliche Anordnungen und Genehmigungen betreffen den AG und sind grundsätzlich nicht als Teil von einem Mehraufwand gem. § 1 III VOB/B umfasst.
  3. Der AN kann die Leistung nicht verweigern, wenn der AG seinerseits die Vergütung des Mehraufwands verweigert.
  4. Änderungen kann der AG nur höchstpersönlich erteilen.
  1. Die einzelnen Leistungspositionen und die Vertragspreise
  2. Das Bausoll überschreitende Leistungen
  3. Die schriftlichen AGB eines Vertrags als Beweisurkunde
  4. Die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Leistungspflichten
  5. Die Gesamtheit der geschuldeten Leistungen unter Einbeziehung der technischen Regelwerke
  1. Ein detailreich aufgestelltes Leistungsverzeichnis als Leistungsbeschreibung geht bei Widersprüchen den anderen Vertragsbestandteilen (z.B. Plänen) voraus.
  2. Nein, weil der AN Fachmann ist und selbst ermitteln muss, was das Bausoll ist.
  3. War für den AN erkennbar, dass etwas fehlt oder nicht stimmt, muss er nachfragen.
  4. Auch bei Unvollständigkeit des LV besteht die Vertragspflicht des AN darin das Werk "erfolgsbezogen" zu errichten, d.h. unter Auslegung des vertraglich geschuldeten Erfolgs.
  1. Wenn vereinbart
  2. Wenn die gültige Regel der Technik dies bestimmt.
  3. Wenn der AG den AN während der Auftragsabwicklung damit zusätzlich beauftragt.
  4. Wenn die bauseitige Planung unzureichend ist, muss der AN die Gesamtkoordination übernehmen.
  5. Das "detail engineering" erbringt der AG, das "basic engineering" der AN.
  1. Nein
  2. Im Baurecht gibt es keine Schnittstellen, da jede Leistung für sich gewertet wird.
  3. Nein, es ist immer Sache des AG und seiner Architekten Schnittstellen im Nachfolgebereich zu überwachen.
  4. Der Nachunternehmer ist selbst für den Erfolg seiner Leistung verantwortlich.
  1. Ja
  2. Nur, wenn ausdrücklich vereinbart
  3. Nein, der Vorunternehmer ist selbst für den Erfolg seiner Leistung verantwortlich.
  4. Nein, es ist immer Sache des AG und seiner Architekten die Schnittstellen im vorangegangenen Leistungsbereich zu überwachen.

Dozent des Vortrages 4.1 Leistung und Vergütung - Bestimmung des Liefer- und Leistungsumfangs

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Dr. Peter Hammacher – Crashkurs Vertragsrecht- 4. Nachträge und Leistungsverzeichnis 4.1 Bestimmung des Liefer- und ...

... den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die sowohl in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind, als auch von den maßgeblichen, nach ...

... des Liefer- und Leistungsumfangs Nebenleistungen / besondere Leistungen Beispiele: In ATV DIN 18299 der VOB/C „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ wird unter Ziffer 4.1.11 geregelt, dass die Entsorgung von ...

... nach DIN 18195, Teil 4, Abschnitt 5.2.1 vor. Die nach DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) zugehörigen Arbeiten sind dem Unternehmer nicht in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber verlangt dennoch die Ausführung von ...