Außenfinanzierung - Kreditsicherheiten von Claus-Dieter Piontke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Außenfinanzierung - Kreditsicherheiten“ von Claus-Dieter Piontke ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen der Unternehmensfinanzierung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Kreditsicherheiten
  • - Personalsicherheiten
  • -- Bürgschaft
  • -- Garantie
  • -- Schuldbeitritt
  • - Realsicherheiten
  • -- Eigentumsvorbehalt
  • -- Forderungen und Zessionen
  • -- Grundpfandrechte

Quiz zum Vortrag

  1. Kreditsicherheiten sind ein knappes Gut. Sie sind wohlüberlegt zu managen und sollten nach Möglichkeit für den Notfall aufbewahrt werden.
  2. Die vom Kreditgeber geforderten Sicherheiten sind auf die gegenseitigen Interessen von Kreditnehmer und Kreditgeber abgestimmt.
  3. Kreditsicherheiten sind nicht verhandelbar. Sie ergeben sich automatisch aus der vereinbarten Kreditsumme.
  4. Wenn ausreichend Kreditsicherheiten vorhanden sind, kann der Sicherheitenforderung des Kreditinstituts bedenkenlos entsprochen werden.
  1. Als Personalsicherheiten gelten Bürgschaften, Garantien und der Schuldbeitritt.
  2. Bei Realsicherheiten erhält der Sicherheitennehmer ein Recht an den Vermögensteilen des Schuldners.
  3. Bei der Gewährung von Realsicherheiten ergänzen weitere Personen die Haftung des Schuldners.
  4. Als Realsicherheiten gelten Bürgschaften, Garantien und der Schuldbeitritt.
  1. Für Lieferanten mit Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ist es notwendig, Insolvenzen ihrer Kunden zu erfahren, um ihre Ansprüche aus dieser Kreditsicherung geltend zu machen.
  2. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ermächtigt den Käufer der Ware zu deren Weiterverarbeitung und zu deren Verkauf.
  3. Er findet in der Praxis kaum Anwendung.
  4. Bei der Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes geht mit Übergabe der Ware das Eigentum auf den Empfänger über.

Dozent des Vortrages Außenfinanzierung - Kreditsicherheiten

 Claus-Dieter Piontke

Claus-Dieter Piontke

Claus-Dieter Piontke ist Diplom-Betriebswirt, Business-Coach, Hochschulcoach sowie Berater und Managemententwickler. Er besitzt mehr als 10 Jahre leitende Führungserfahrung aus Industrie und Dienstleistung, sowie im Bereich Coaching und Training. Er sagt über sich: "Auszeichnen tut mich dabei die Fähigkeit, nie das Ganze aus dem Blickwinkel zu verlieren und fortdauernd das Bewusstsein zu haben für die Menschen, die die Handelnden sind und stets hinter allen Dingen stehen."

Kundenrezensionen

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... „besten“ Sicherheiten - Möglichst hohe Absicherung - Interesse des Kreditnehmers (Sicherheitengebers) -Sorgfältiges Management der ...

... mehrere andere Personen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt PI-CCT Claus-Dieter ...

... verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen - Einseitig verpflichtender Schuldvertrag - Begrenzung hinsichtlich der Höhe ...

... Vollkaufmann ist). Bürgschaft ist akzessorisch = in Bestand und Höhe abhängig von einer bestehenden Forderung ...

... frei wirst, denn du bist in deines Nächsten Hand: Geh hin, dränge und bestürme deinen Nächsten! Lass deine Augen nicht schlafen noch deine Augenlieder schlummern. Errette dich wie ein Reh ...

... (4) Arten der Bürgschaft: 1. Ausfallbürgschaft 2. Selbstschuldnerische ...

... Vermögen des Hauptschuldners veranlasst hat - Gläubiger muss insofern den Ausfall des Hauptschuldners nachweisen - Vollkaufleute können nur Selbstschuldnerische Bürgschaften ...

... auf das „Recht der Einrede auf Vorausklage“ §773 BGB - Der Gläubiger kann sich unmittelbar im Leistungsfall ...

... Haupt- und Vorbürgen 5. Rückbürgschaft - Der Hauptbürge kann bei Inanspruchnahme Rückgriff auf den ...

... für den Fall eines Misserfolges oder Ausbleiben eines Erfolges Gewähr zu übernehmen - Unterschied zur Bürgschaft: - Die Garantie ist fiduziarisch, also nicht akzessorisch. ...

... mit Gläubiger oder Kreditnehmer vereinbart werden - Wenn mit Kreditnehmer vereinbart, Genehmigung des ...

... durch den Kreditnehmer zur Absicherung des Kredites bereitgestellt werden - Kreditgeber erhält ...

... Eigentum bis zur Bezahlung. Eine Eigentumsübertragung seitens des Käufers an einen Dritten kann ...

... durch den Käufer. Gleichzeitige Vorausabtretung der durch den Warenverkauf entstehenden Forderungen an den Lieferanten der Ware § 398 ...

... Forderungsausgleich wird an den neuen Gläubiger (Zessionar) geleistet - Stille Zession -Keine Anzeige der Abtretung. Gläubiger leistet weiterhin ...

... zur Übertragung künftiger Forderungen - Meist Einreichung von RG-Kopien oder Forderungslisten (sind abtretungsbegründend) - Globalzession - Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen (kann auch ...

... Größe des Grundstückes - Die mit dem Grundstück verbundenen Rechte - Lasten und Beschränkungen des Grundstückeigentümers z. B. Wohn-, Nießbrauch- oder ...

... bestehende Forderung eines Gläubigers - Dinglicher Anspruch an das Grundstück - Persönlicher Anspruch an ...

... missbräuchlicher Verwendung - Fälligkeit der Grundschuld nach vorheriger Kündigung - Kündigungsfrist 6 Wochen - Eigentümergrundschuld § 1996 BGB - Lässt sich auch vom Eigentümer ...