Arbeitszeugnisse von RA Trixi Hoferichter

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Arbeitszeugnisse“ von RA Trixi Hoferichter ist Bestandteil des Kurses „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“.


Quiz zum Vortrag

  1. Herr Schaffer kann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, da das Verhalten von Franz für den Betrieb störend ist und in extremen Fällen sogar Arbeitszeitbetrug vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer wahrheitswidrig vorspiegelt, dass er arbeitet.
  2. Herr Schaffer kann eine Abmahnung aussprechen und damit zum Ausdruck bringen, dass er das Verhalten von Franz nicht duldet und bei Wiederholung eine Kündigung in Aussicht stellen.
  3. Herr Schaffer kann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, da das Verhalten von Franz den Betrieb stört.
  4. Herr Schaffer kann eine personenbedingte Kündigung aussprechen, da die Person des Franz für das Metallbauunternehmen Schaffer störend ist.
  1. Aaron muss von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf hingewiesen werden, dass er sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden muss.
  2. Aaron hat einen Anspruch auf Freistellung gegenüber seinem Arbeitgeber zum Zwecke der Arbeitssuche.
  3. Herr Schaffer muss auf Verlangen von Aaron ein Zwischenzeugnis ausstellen, damit Aaron sich anderweitig bewerben kann.
  4. Aaron hat während seiner sechsmonatigen Kündigungsfrist einen sofortigen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts.
  1. Aaron kann die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Wichtig ist allerdings, dass er innerhalb der dreiwöchigen Frist ab Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
  2. Aaron kann ein Zwischenzeugnis zur Stellensuche anfordern.
  3. Aaron kann sofort die Arbeitspflicht verweigern.
  4. Aaron kann die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Wichtig ist allerdings, dass er innerhalb der dreiwöchigen Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
  1. Angaben zur Aarons Person, Angaben zum Arbeitgeber, eine wohlwollend und wahrheitsgemäß formulierte Leistungs- und Verhaltensbewertung, Dankes-, Bedauerns- und Wunschformeln.
  2. Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, Datum und Unterschrift.
  3. Angaben zu Aarons Person und eine persönliche Einschätzung zur Geeignetheit eventueller, künftiger Arbeitsverhältnisse.
  4. Angaben zu Aarons Person. Leistungen und Verhalten müssen in Schulnoten ausgedrückt werden. Außerdem müssen das Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers aufgeführt sein.

Dozent des Vortrages Arbeitszeugnisse

RA Trixi Hoferichter

RA Trixi Hoferichter

Trixi Hoferichter ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatorin. Sie ist auf die Lösung von Führungskonflikten und Konflikten im Arbeitsumfeld spezialisiert. Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Menschen in allen Hierarchieebenen und allen beruflichen Lebenslagen in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen zu betreuen. So berät und vertritt sie Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Sie schult und lehrt sowohl in Unternehmen als auch an verschiedenen Ausbildungszentren und Hochschulen. Mit 15 Jahren Konzernerfahrung bei BOSCH, als zugelassene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, erfahrene Wirtschaftsmediatorin und Geschäftsführerin einer Beratungsgesellschaft greift sie auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück. Immer wieder begeistert Trixi Hoferichter in Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen und Seminaren ihre Studenten, Mandanten und Kunden nicht nur mit ihrem Fachwissen, sondern auch mit ihrer schnellen und kritischen Auffassungsgabe und ihrer Liebe zu präzisen Lösungsvorschlägen und konkreten Praxisbeispielen.

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