8. Abnahme eines Werkvertrags von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „8. Abnahme eines Werkvertrags“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Beweislastumkehr
  • Gefahrübergang
  • Typen der Abnahme
  • Entgegennahme bei Handelskauf

Quiz zum Vortrag

  1. Bei einer Pflichtverletzung geht das Gesetz ohnehin von einer Vermutung des Verschuldens zu Gunsten des AG's aus.
  2. Nein, die Beweislastumkehr betrifft nur den Mangel, nicht ein Verschulden des AN.
  3. Nein, dieser Punkt spielt allenfalls im SE eine Rolle.
  4. Ja, nach der Abnahme ist es für den AG schwieriger ein Verschulden zu beweisen.
  5. Ja, genau um dieses Element des Verschuldens geht es bei der Nacherfüllung.
  1. Es kann hier von einem bestimmten Ereignis auf eine bestimmte Folge geschlossen werden.
  2. Es ist keine Gesamtwürdigung aller Einzelheiten des Sachverhalts erforderlich, es genügt eine Gesamtbetrachtung des Sachverhalts, gestützt auf geltende Erfahrungssätze.
  3. Maßgeblich ist stets, ob derjenige der den Anscheinsbeweis geltend macht oder ein Dritter (Handwerker, Zeuge) vor Ort war.
  4. Es ist eine Gesamtwürdigung aller Einzelheiten des Sachverhalts erforderlich, etwa wie es genau zur Kollision/Zusammenbruch/Verschleiß kam.
  1. Leistung gilt als vertragsgemäß
  2. Beweislast für Mängel im Zeitpunkt der Abnahme verschiebt sich vom AN auf den AG
  3. Übergang der Gefahr für Beschädigungen etc. an dem Gewerk
  4. Die Verjährung wird unterbrochen
  5. Mit der Abnahme ist die Zahlung sofort fällig
  1. Im Gespräch
  2. Per E-Mail, ein Protokoll anzufertigen ist nicht notwendig
  3. Konkludent, z.B. durch Inbetriebnahme
  4. Durch Schweigen, wenn auf eine angemessene Frist zur Abnahme nicht reagiert wird.
  5. Per Handzeichen ist eine Abnahme nicht denkbar.
  1. Beseitigung erkannter Mängel
  2. Anspruch auf Vertragsstrafe wegen Terminüberschreitung
  3. Anspruch auf Schadenersatz
  4. Entsprechende Pflichten können an einen Vertreter, z.B. Architekten delegiert werden.
  1. Es bedarf einer unverzüglichen Mängelrüge.
  2. Es genügt für Kaufleute eine zügige Mängelrüge.
  3. Bei Nichtvornahme tritt eine Genehmigungsfiktion ein.
  4. Die Nichtvornahme der Abnahme bedeutet eine Mängelrüge.
  5. Der Käufer muss - auch wenn er nicht Kaufmann ist - die übergebene Sache prüfen und Mängel rügen, § 377 HGB.
  1. ... genügen repräsentative Stichproben.
  2. ... genügt die visuelle Prüfung.
  3. ... genügt die Prüfung übergebener Dokumente, sie kann per AGB im Vertrag ausgeschlossen werden.
  4. ... muss je nach Ware, eine Prüfungsmaschinerie zur Verfügung stehen.
  5. ... ist grundsätzlich ein Auspacken erforderlich.

Dozent des Vortrages 8. Abnahme eines Werkvertrags

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 8.3 Beweislastumkehr 8.4 Typen der Abnahme ...

... 644 BGB - Anspruch auf Teilabnahme gem. § 12 Abs. 4 VOB/B nach BGB kein Anspruch, aber ...

... Dr. Peter Hammacher - Crashkurs Vertragsrecht 8.3.1 Gefahrübergang: Gefahrübergang mit Annahmeverzug des Auftraggebers, § 644 Abs. 1 S. 2 BGB ...

... Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung, z.B. DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten 3.1.1, 4.2.1. Bei ungeeigneten, klimatischen Bedingungen, z.B. Temperaturen ...

... beziehen uns auf Ihr Schreiben, in dem Sie eine Abnahme Ihrer Leistung wünschen. Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, ...

... einer zentralen Stelle des Auftraggebers angeliefert. Die Materialien liegen auf Paletten. Der annehmende Mitarbeiter zählt lediglich ...

... dass der Türlack der Reinigung mit einem normalen Haushaltsreiniger nicht standhält und rügt die fehlende Abriebfestigkeit des Lacks ...

... tritt am 7. Januar zutage, Berechtigung der Reklamation wird ...