Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 8: Grundlagen und Examensfall bei Verwendungsersatz - Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts von Prof. Dr. John Montag

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 8: Grundlagen und Examensfall bei Verwendungsersatz - Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Grundlagen: Verwendungsersatz
  • 1.1 Anspruchsgrundlagen § 994; 996
  • 1.1.1 Notwendige Verwendungen § 994
  • 1.1.2 Nützliche Verwendungen § 996
  • 1.2 Aufbau § 994 I
  • 2. Examensfall: Werkunternehmerpfandrecht
  • 2.1 Anspruchsgrundlage § 985
  • 2.2 Ohne Recht zum Besitz § 986 I 1
  • 2.2.1 Mittelbares Recht zum Besitz § 449
  • 2.2.2 Rücktrittsgrund § 449 II
  • 2.2.3 Rücktrittserklärung: Zugangsverzicht § 151
  • 2.2.4 Recht zum Besitz: Werkunternehmerpfandrecht
  • 2.2.5 Gutgläubiger Erwerb § 1207 (§§ 647; 1257)
  • 2.2.6 Gutgläubiger Erwerb § 366 III HGB analog
  • 2.3 Zurückbehaltungsrecht §§ 1000, 994
  • 2.3.1 Problem: Vindikationslage!

Quiz zum Vortrag

  1. Der Besitzer muss redlich und unverklagt sein.
  2. Die Vindikationslage muss im Zeitpunkt der Verwendungen vorliegen.
  3. Der Anspruchssteller ist Besitzer, ohne Recht zum Besitz.
  4. Der Anspruchsgegner ist Eigentümer.
  5. Der Besitzer tätigte notwendige Verwendungen.
  1. Notwendige Verwendungen sind Aufwendungen, die erforderlich sind die Sache zu erhalten.
  2. Nützliche Verwendungen sind Aufwendungen, die den Wert der Sache steigern.
  3. Notwendige Verwendungen sind Aufwendungen, die den Wert der Sache steigern.
  4. Nützliche Verwendungen sind Aufwendungen, die erforderlich sind die Sache zu erhalten.
  1. Nach § 994 I BGB.
  2. Nach § 996 BGB.
  3. Nach §§ 994 II, I i.V.m 683, 677, 670 BGB.
  4. Nach §§ 996 i.V.m 683, 677, 670 BGB.
  1. Den redlichen und unverklagten Besitzer.
  2. Den bösgläubigen Besitzer.
  3. Den verklagten Besitzer.
  4. Den mittelbaren Besitzer.
  1. unmittelbar zustehen § 986 I 1, 1 Alternative BGB.
  2. mittelbar zustehen §986 I 1, 2 Alternative BGB.
  3. bei unmittelbarem Besitz zustehen.
  4. bei mittelbarem Besitz zustehen.
  5. aus Eigenbesitz zustehen.
  1. Das des Verkäufers.
  2. Das des Vermieters.
  3. Das des Gastwirtes.
  4. Das des Werkunternehmers.
  5. Das des Pächters und Verpächters.
  1. Nur vom Eigentümer und Vermieter der Sache § 562 BGB.
  2. Nur vom Vermieter § 562 BGB.
  3. Nur vom Eigentümer der Sache § 562 BGB.
  4. Gutgläubig nach § 1207 BGB.
  5. Nach einer Mindermeinung gutgläubig nach § 366 III HGB analog.
  1. Das Werkunternehmerpfandrecht kann nicht nach §§ 1207, 1257 BGB gutgläubig erworben werden.
  2. Nach einer Meinung in der Literatur kann das Werkunternehmerpfandrecht gutgläubig nach § 366 III HGB analog erworben werden.
  3. Das Werkunternehmerpfandrecht kann nach §§ 1207, 1257 BGB gutgläubig erworben werden.
  4. Das werkunternehmerpfandrecht ist ein besitzloses Pfandrecht.
  1. Verlangt der Kläger die Herausgabe der Sache und hat der Beklagte ein Recht zum Besitz, wird die Klage abgewiesen.
  2. Verlangt der Kläger Herausgabe der Sache und hat der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht erfolgt Verurteilung Zug um Zug.
  3. Verlangt der Kläger Herausgabe der Sache und hat der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wird die Klage abgewiesen.
  4. Verlangt der Kläger Herausgabe der Sache und hat der Beklagte ein Recht zum Besitz erfolgt Verurteilung Zug um Zug.

Dozent des Vortrages Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 8: Grundlagen und Examensfall bei Verwendungsersatz - Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0