Verleumdung (§ 187 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verleumdung (§ 187 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Ehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verleumdung
  • Prüfungsschema
  • Zur Kreditgefährdung
  • Fallbeispiel: Die Krankenschwester
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Die Verleumdung stellt eine qualifizierte Form der üblen Nachrede dar.
  2. Die Verleumdung stellt eine Erfolgsqualifikation zu § 186 StGB dar.
  3. Die Verleumdung stellt eine privilegierte Form der üblen Nachrede dar.
  4. Die Verleumdung stellt einen besonders schweren Fall der Beleidigung nach § 186 StGB dar.
  1. Bei der Kreditgefährdung handelt es sich um ein Vermögensdelikt.
  2. Bei der Kreditgefährdung handelt es sich um ein Delikt gegen die Allgemeinheit.
  3. Bei der Kreditgefährdung handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt.
  4. Geschütztes Rechtsgut der Kreditgefährdung ist dennoch die persönliche Ehre.
  1. Zu beachten ist, dass es für eine Tatsachenbehauptung bzw. -verbreitung auch genügt, wenn der Täter diese in Form eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Frage äußert. Gleiches gilt für die Weitergabe eines Gerüchts.
  2. Zu beachten ist, dass es für eine Tatsachenbehauptung bzw. -verbreitung keinesfalls genügt, wenn der Täter diese in Form eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Frage äußert. Gleiches gilt für die Weitergabe eines Gerüchts.
  3. Zu beachten ist, dass es für eine Tatsachenbehauptung bzw. -verbreitung auch genügt, wenn der Täter diese in Form eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Frage äußert. Gleiches gilt aber jedenfalls nicht für die Weitergabe eines Gerücht.
  4. Zu beachten ist, dass es für eine Tatsachenbehauptung bzw. -verbreitung keinesfalls genügt, wenn der Täter diese in Form eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Frage äußert. Anders jedoch gilt dies für die Weitergabe eines Gerüchts.
  1. Anders, als bei § 185 StGB genügt für die Erfüllung des § 187 StGB auch eine Äußerung im engsten Familienkreis
  2. Genau wie bei § 185 StGB genügt für die Erfüllung des § 187 StGB auch eine Äußerung im engsten Familienkreis nicht
  3. Es genügt für die Strafbarkeit nach § 187 StGB auch eine Äußerung im engsten Familienkreis, wenn es sich um die Äußerung einer tiefen Kränkung handelt
  4. Weder für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB noch für eine Strafbarkeit nach § 187 StGB genügt eine Äußerung im engsten Familienkreis. Es handelt sich um eine beleidigungsfreie Intimsphäre.
  1. Zu beachten ist, dass im Rahmen des § 187 StGB, anders als bei § 185 StGB, keine Rechtfertigung aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB in Betracht kommt!
  2. Zu beachten ist, dass im Rahmen des § 187 StGB, genau wie bei § 185 StGB, eine Rechtfertigung aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB in Betracht kommt!
  3. Zu beachten ist, dass im Rahmen des § 187 StGB, zwar auch eine Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht kommt, diese aber erst im Anschluss an die allgemeinen Rechtfertigungsgründe geprüft werden darf.
  4. Zu beachten ist, dass im Rahmen des § 187 StGB dennoch auf die allgemeinen Rechtfertigungsgründe zurück gegriffen werden muss.
  1. Dolus directus 2. Grades
  2. Dolus eventualis
  3. Dolus directus 1. Grades
  4. Es ist kein Vorsatz darauf notwendig, vielmehr genügt Fahrlässigkeit

Dozent des Vortrages Verleumdung (§ 187 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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