Das unechte Unterlassungsdelikt: Subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das unechte Unterlassungsdelikt: Subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unechtes Unterlassungsdelikt: Subjektiver Tatbestand
  • Die rechtfertigende Pflichtenkollision
  • Unechtes Unterlassungsdelikt: Die Schuld
  • Fallbeispiel: Eine schwierige Entscheidung
  • Falllösung: Eine schwierige Entscheidung

Quiz zum Vortrag

  1. Tatbestandsirrtum
  2. Erlaubnistatbestandsirrtum
  3. Verbotsirrtum
  4. Erlaubnisirrtum
  1. Wenn beide Rechtsgüter gleichwertig sind, geht die Garantenpflicht der allgemeinen Handlungspflicht vor.
  2. Die Garantenpflicht ist immer höherwertig gegenüber der allgemeinen Handlungspflicht.
  3. Die allgemeine Handlungspflicht geht der Garantenpflicht stets vor.
  4. Wenn der Täter im Rahmen der rechtfertigen Pflichtenkollision die Gefahr von zwei gleichwertigen Rechtsgütern abzuwehren hat, handelt er widerrechtlich, wenn er sich für das Rechtsgut entscheidet, für das keine Garantenpfliucht besteht
  1. Schuld
  2. Tatbestand
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Persönlicher Strafaufhebungsgrund
  1. Eine etwaige Teilnahmestrafbarkeit anderer ist nicht möglich
  2. Es ist keine Versuchsstrafbarkeit möglich
  3. Der Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich
  4. Die Möglichkeit der Bestrafung aus einem Unterlassensdelikt nach § 13 I StGB entfällt
  1. Dolus eventualis
  2. Dolus directus 1. Grades
  3. Dolus directus 2. Grades
  4. Dolus subsequens
  5. Dolus antecedens

Dozent des Vortrages Das unechte Unterlassungsdelikt: Subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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