Fahrlässige Begehungsdelikte: Tatbestand: Objektive Zurechnung, Entfallen des Subjektiven Tatbestandes von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fahrlässige Begehungsdelikte: Tatbestand: Objektive Zurechnung, Entfallen des Subjektiven Tatbestandes“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Systematik der objektiven Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt
  • Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang
  • Der Schutzzweck der Norm
  • Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  • Das vorsätzliche Dazwischentreten Dritter
  • Verhältnis Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Konsequenzen aus dem Fehlen des subjektiven Tatbestandes
  • Fallbeispiel: Abseits der Piste
  • Falllösung: Abseits der Piste

Quiz zum Vortrag

  1. Die Schaffung eines rechtliche relevantes Risikos
  2. Der atypische Kausalverlauf
  3. Der Schutzzweck der Norm
  4. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang
  5. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  1. § 222 StGB
  2. § 306c StGB
  3. § 227 StGB
  4. § 251 StGB
  5. § 242 StGB
  1. Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz "in dubio pro reo"
  2. Sie deutet Erfolgsdelikte in Gefährdungsdelikte um
  3. Sie verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG
  4. Sie verlängert die Verjährungsfristen
  1. Handlungsunwert
  2. Erfolgsunwert
  3. Gesinnungsunwert
  1. Ja, aber nur, wenn der Erfolg im Rahmen der objektiven Zurechnung noch immer das „Werk“ des Fahrlässigkeitstäters darstellt
  2. Ja, über § 25 II StGB
  3. Ja, über die sog. Nebentäterschaft

Dozent des Vortrages Fahrlässige Begehungsdelikte: Tatbestand: Objektive Zurechnung, Entfallen des Subjektiven Tatbestandes

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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