Vertiefung Deliktsrecht 3: Fortsetzung Haftung für Unterlassen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Deliktsrecht 3: Fortsetzung Haftung für Unterlassen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung des Examensfalles
  • 1. Vorwerfbare Handlung
  • 2. Unterlassen ist grundsätzlich irrelevant
  • 3. Es sei denn Garantenstellung
  • 3.1 Gesetz
  • 3.2 Vertrag
  • 3.3 Ingerenz
  • 3.3.1 Gefahrengemeinschaft
  • 3.3.2 Verkehrseröffnung für Massenpublikum
  • 3.3.3. Verkehr mit Gütern der Massenproduktion
  • 4. Fall: Garantenstellung aus Vertrag
  • 5. Unterlassung: Organisations-/Kontrollmaßnahmen
  • 6. Kausalität
  • 7. Repräsentationstheorie § 31
  • 8. Zusammenfassung des Examensfalles

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Rechtsgutsverletzung.
  2. Eine Unterlassung, und eine Garantenstellung.
  3. Die Kausalität.
  4. Die Rechtswidrigkeit und ein Verschulden.
  5. Eine Handlung.
  1. Aus Vertrag.
  2. Aus Ingerenz.
  3. Aus Gesetz.
  4. Aus einer gefährlichen Situation.
  5. Aus Bekanntschaft.
  1. Die Veröffentlichung von Massenliteratur.
  2. Die Gefahrengemeinschaft.
  3. Die Verkehrsöffnung für Massenpublikum.
  4. Der Verkehr mit Gütern der Massenproduktion.
  1. Die Anknüpfung an gefahrbegründendes Vorverhalten.
  2. Die Anknüpfung an jegliches Vorverhalten.
  3. Die Anknüpfung an das Vorverhalten eines Garanten.
  4. Die Anknüpfung an absichtliches Vorverhalten.
  1. Wegen der fehlenden Beherrschbarkeit.
  2. Weil sich schwer ein Handelnder ermitteln lässt.
  3. Um eine Haftung für das unternehmerische Risiko zu begründen.
  4. Da sich der Gesetzgeber für diese Lösung entschieden hat.
  1. Für die Rechtsgutsverletzung.
  2. Für das Vorliegen einer schädigenden Handlung.
  3. Für die haftungsbegründende- und haftungsausfüllende Kausalität.
  4. Dafür, das kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
  1. Auf die Kausalität.
  2. Auf die Rechtsgutsverletzung.
  3. Auf die Rechtswidrigkeit.
  4. Auf das Vorliegen eines Schadens.
  1. Der Vorstandsvorsitzende.
  2. Ein Mitglied des Vorstandes.
  3. Ein verfassungsmäßig berufener Vertreter.
  4. Ein Mitglied des Vereins.
  5. Ein Angestellter.
  1. Wer in der Satzung des Vereins oder im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Vertreter genannt ist.
  2. Jeder Person, die nach außen wie ein Organ auftritt und die Gesellschaft repräsentiert.
  3. Jeder Angestellte, der im Rahmen seiner geschuldeten Arbeitsleistung agiert.
  4. Jedes Mitglied des Vereins, das stimmberechtigt ist.

Dozent des Vortrages Vertiefung Deliktsrecht 3: Fortsetzung Haftung für Unterlassen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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