Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Mitverschulden, Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfe von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Mitverschulden, Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfe“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Mitverschulden
  • 2. Exkurs: Einwendung
  • 3. Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfe
  • 4. § 831 Aufbau

Quiz zum Vortrag

  1. die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
  2. ungeschickt handelt.
  3. die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet.
  4. eine strafrechtliche Norm mit seinem Handeln verletzt.
  5. die im Alltag erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
  1. rechtsvernichtende Einwendung.
  2. rechtshindernde Einwendung.
  3. rechtshemmende Einwendung.
  4. eine Einrede.
  1. wird beim Schaden geprüft.
  2. wird im Obersatz mitgenannt.
  3. ist eine Anspruchsvoraussetzung.
  4. ist eine Anspruchsgrundlage.
  5. wird im Verschulden geprüft.
  1. allgemeine Betrachtungsweise
  2. formell-rechtliche Betrachtungsweise
  3. prozessrechtliche Betrachtungsweise
  4. materiell-rechtliche Betrachtungsweise
  1. Anspruch untergegangen.
  2. Anspruch entstanden.
  3. Anspruch durchsetzbar.
  4. Anspruch einklagbar.
  1. Sittenwidrigkeit
  2. Störung der Geschäftsgrundlage
  3. Rücktritt
  4. Mangelnde Geschäftsfähigkeit
  5. Formunwirksamkeit
  1. mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Interessenkreis bei Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig wird.
  2. eine unselbstständige Hilfsperson des Gläubigers ist.
  3. weisungsgebunden und sozial abhängig ist vom Gläubiger.
  4. im Interessenkreis der Schuldners bei Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit tätig wird.
  1. § 831 I 1 BGB.
  2. § 823 BGB iVm § 254 BGB.
  3. § 823 BGB iVm § 278 BGB.
  4. § 278 BGB.
  1. für einen anderen tätig wird und dabei weisungsgebunden und sozial abhängig vom Geschäftsherr ist.
  2. mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Interessenkreis bei Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig wird.
  3. für einen anderen in dessen Interessenkreis tätig wird.
  4. im Auftrag eines anderen handelt.
  1. Arbeitnehmer
  2. unbekannter Dritter
  3. Privatperson
  4. Unternehmer
  1. eigenes Verschulden bei der Auswahl und Anweisung des Verrichtungsgehilfen.
  2. fremdes Verschulden des Verrichtungsgehilfen.
  3. eigenes Verschulden bezüglich der eigentlichen, rechtsgutverletzenden Handlung.
  4. vermutetes Verschulden des Verrichtungsgehilfen.

Dozent des Vortrages Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Mitverschulden, Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfe

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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